Fundtier: Stadt muss Kosten tragen

Fundtier: Kater - Stadt muss Tierarztkosten tragen
Die Stadt Bad Sachsa muss die Aufwendungen für die tierärztliche Versorgung eines in ihrem Stadtgebiet aufgefundenen Katers ersetzen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Damit war die Klage eines Tierarztes, der die Aufwendungen für die tierärztliche Behandlung und anschließende Unterbringung eines verletzten Katers ersetzt begehrt hatte, erfolgreich....
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Tierschutz: Tötung von Küken verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz

Tierschutz: Tötung von Küken verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz

Die millionenfache Auslese und Tötung männlicher Küken verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen bieten keine ausreichende Grundlage für ein behördliches Tötungsverbot für sogenannte Eintagsküken“, entschied das Verwaltungsgericht Minden ... Mehr…lesen