03/06/22 11:46 Abgelegt in:
Tierschutz |KuhhaltungTierschutzwidrige Anbindehaltung von Kühen Kühe dürfen nicht ganzjährig ohne jeglichen Auslauf angebunden werden. Denn die ganzjährige Anbindehaltung und die damit einhergehende Bewegungsarmut der Rinder schränke „nahezu alle durch das Tierschutzgesetz geschützten Grundbedürfnisse der Rinder stark“ ein, stellte das Verwaltungsgericht Münster Anfang 2020 fest.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in
Tierrecht / Tierschutzrecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
Tierrecht Anwalt KontaktformularAls Kanzlei für Tierrecht sind für SIE und Ihre Tiere - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE !
Spezialist für Tierrecht Anwalt ACKENHEIL
Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Recht rund um das Tier? Rufen Sie uns unverbindlich an unter: 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!
Mehr…lesenTags:Tierschutzgesetz-Nutztierverordnung,Kühe,Rinder,Auslauf für Kühe,Tierschutzwidrig,Recht rund ums Tier,Anbindehaltung,Tierrecht