Tierschutz: Geschützter Vogel darf abgeschossen werden

Tierschutz: Geschützter Vogel darf abgeschossen werden

Tierschutz: Geschützter Vogel darf abgeschossen werden.Der besonders geschützte Kormoran darf in Sachsen-Anhalt zum Schutz heimischer Fischarten geschossen werden. Die vom Land Sachsen-Anhalt hierfür erlassene und seit 2015 in Kraft getretene Kormoranverordnung ist rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in einem Urteil (Az.: 2 K 127/15). Die Magdeburger Richter wiesen damit die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ab.

Nach der EG-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Kormoran (Phalacrocorax carbo) besonders geschützt. Es ist danach grundsätzlich verboten, den seltenen Vogel zu schießen.


Doch in Sachsen-Anhalt haben die Kormoranbestände stetig zugenommen, so dass die Erträge aus der Fischereiwirtschaft und die Zahl der Fische heimischer Arten erheblich zurückgegangen sind.

Das Land hatte daraufhin eine Kormoranverordnung erlassen, die den Abschluss der Tiere an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten erlaubt. Ziel war es, Kormorane von schutzwürdigen Gewässern fernzuhalten. Die Entstehung neuer Brutkolonien sollte dort verhindert werden.

Geschützter Kormoran darf geschossen werden - OVG Magdeburg: Kormoranverordnung von Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig

Die Kormoranverordnung und die ausnahmsweise Tötung der Vögel sind nicht zu beanstanden, urteilte nun das OVG. Die Zunahme der Kormoranbestände habe zu einer Bedrohung zahlreicher heimischer Fischarten wie der Äsche (Thymallus thymallus) geführt. Die Verordnung könne „zumindest einen Beitrag zum Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Vergrämung der Vögel von schutzbedürftigen Gewässern leisten“, urteilte das Gericht.

Eine räumliche Beschränkung der Verordnung auf weniger Gewässer mit ganz besonders geschützter Fischfauna sei nicht erforderlich.


Weitere interessante Informationen zum Kormoran als besonders geschützer Vogelart

Naturschutzbund


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