Schadenersatz wegen Flohbefall nach Urlaubsbetreuung einer Katze?

Schadenersatz wegen Flohbefall nach Urlaubsbetreuung einer Katze?

Kann man wenn man die Katze für einen Freund betreut und es zu einem Flohbefall durch die Katze kommt Schadenersatz vom Katzenhalter verlangen? Diese Frage hatte nun das Landgericht in Köln zu klären.

Urlaubsbetreuung einer Katze
Wie schon die Jahre davor erklärte sich eine Freundin eines Katzenhalters bereit auf den Katze aufzupassen wenn dieser im Urlaub ist. So durfte die Frau auch im August 2017 die Wohnung des Halters der Katze nutzen während sie sich um dessen Katze kümmern sollte. Doch bereits nach einem Tag verließ sie die Wohnung fluchtartig und ließ die Katze dort zurück. Dem Katzenhalter teilte sie mit, sie sei von Flöhen befallen worden.



flohbefall-schadenersatz


In einem regen Schriftwechsel kam es zum Streit. Schließlich erhielt der Katzenhalter ein Schreiben vom Anwalt:
Der Flohbefall sei durch seine Katze verursacht worden. Dafür verlange die frühere Freundin 5.000 Euro Schadenersatz. Sie habe die Flöhe auch in ihre eigene Wohnung eingeschleppt. Danach habe sie nicht nur viel Geld für Flohbeseitigungsmittel ausgeben müssen. Nachdem auch ein Kammerjäger nicht helfen konnte, habe sie ihr Auto, ihren Kühlschrank und fast ihre gesamte Kleidung entsorgen müssen.
Weil der Katzenhalter trotzdem nicht zahlte, zog die Frau vor Gericht. Das Landgericht Köln wies nun die Klage jedoch ab.

Kein Schadenersatz bei Freundschaftsdienst
Das Hüten von Haus und Katze sei eine reine Gefälligkeit gewesen, so das Landgericht zur Begründung. Schon deshalb scheide ein Anspruch auf Schadenersatz aus.

Flohbefall gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Auch gehöre beim Kontakt mit Katzen ein Flohbefall zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Wer sich zur Betreuung einer Katze bereit erkläre, gehe dieses Risiko „ganz bewusst ein“, so das Gericht.

Ansteckung mit Flöhen
Zudem sei es „zwar möglich und auch nicht ganz fernliegend“, dass die Flöhe von der Katze des früheren Freundes kommen. Einen Beweis hierfür habe die Klägerin aber nicht erbracht, so das Landgericht. Möglich sei aber ebenfalls, dass die Flöhe von einem anderen Tier oder auch von einem Menschen stammen.

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