Kamelreiten: Schmerzensgeld & Schadensersatz nach einem Kamelunfall - Reiterin fällt vom Kamel

Schmerzensgeld & Schadensersatz nach einem Kamelunfall - Reiterin fällt vom Kamel
Oberlandesgericht Stuttgart


Reitunfall mit einem Kamel: Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,- € sowie Schadensersatz u.a. für Verdienstausfall nach Reitunfall mit einem Kamel hat das Oberlandesgericht in Stuttgart einer Reiterin die von einem Kamel gestürzt war nachdem sich das Kamel über Hunde und deren Gebell erschrak und scheute zugesprochen. Die Berufung des beklagten Kamelführers wurde damit im Wesentlichen zurückgewiesen.

Dem lag zugrunde, dass die gestürzte mit ihrer Mutter bei der beklagten Kamelfarm einen einstündigen Kamelausritt am 23. September 2012 im Landkreis Sigmaringen unternahm. Dabei lief der Inhaber des Kamelhofs zwischen den beiden Kamelen und führte diese an einer Kette. Die Kamele wurden angehalten, als die Gruppe einige Hunde mit ihren Haltern passierte. Beim Weiterlaufen erschraken die Kamele aufgrund des einsetzenden Hundegebells, liefen nach vorne und vollführten an der Führungsleine eine abrupte Linkswendung. Dadurch stürzte die seinerzeit 27- jährige Klägerin und fiel aus einer Sitzhöhe von 1,87 m kopfüber zu Boden. Sie erlitt u.a. schwere Kopfverletzungen sowie erhebliche Einschränkungen in ihrer Erwerbstätigkeit.


Kamele sind keine Haus-und Nutztiere

Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung auf die sog. Tierhalterhalterhaftung gemäß § 833 Satz 1 BGB, wobei eine sog. Exkulpationsmöglichkeit nach § 833 Satz 2 BGB nicht eröffnet sei, da es sich bei dem Kamel nicht– jedenfalls nicht in Deutschland, wo die Kamelhaltung sehr selten sei - um ein Haus- und Nutztier handle.

Somit kann der Kamelführer sich nicht auf das Privileg des Haustierhalters, sich durch Nachweis pflichtgemäßen Verhaltens von der Haftung zu befreien, berufen. Daneben könne der Beklagte sich aber auch deshalb nicht entlasten, da er die bei der Beaufsichtigung der Kamele erforderliche Sorgfalt nicht beobachtet hatte. Vielmehr sei der Kamelführer gleich einem Fahrzeuglenker für die Sicherheit der Reiterin, die das Kamel nicht selbst lenkte, verantwortlich und habe nicht allein beide Kamele mit Führkette am Strick führen dürfen. So habe er nicht so gut auf die beiden Tiere einwirken und die Reiterin nicht vor Gefahren durch die Schreckreaktionen der Kamele schützen können.


Verschulden der Reiterin des Kamels an Verletzungen | Mithaftung

Ein Mitverschulden der Klägerin etwa wegen des Nichttragens eines Helmes, von dem der Beklagte quasi abgeraten und sich dadurch insbesondere sorgfaltswidrig verhalten hatte, schloss der Senat aus. Das Berufungsgericht erhöhte daher auf die Anschlussberufung der Klägerin hin das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 50.000,- € auf 70.000,- € und bestätigte im Wesentlichen den der verletzten Ärztin zugesprochenen Schadensersatz für den Verdienstausfall für die Monate nach dem Unfall in Höhe von rd. 21.000,-€.


Exkursion:
Bürgerliches Gesetzbuch: § 833 Haftung des Tierhalters

1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


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Quelle: OLG Stuttgart Pressemeldung Stand: 10.06.2018


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