Reitunfall | Sturz vom Pferd nach Zusammentreffen mit freilaufenden Hund

Reitunfall | Sturz vom Pferd nach Zusammentreffen mit freilaufenden Hund
Reitunfall | Sturz vom Pferd beim Zusammentreffen mit freilaufenden Hund. Pferde sind scheue Fluchttiere. Kein Wunder daher wenn bei freilaufenden Hunde und den Einsatz von schrillen Hundepfeifen, Pferde scheuen, steigen und die Reiter abwerfen. Jedoch stellt sich die Frage: Haftet der Hundehalter für die Verletzungen der Reiter nach dem verursachten Pferdesturz? >> weiterlesen <<

Anwalt für Pferderecht

Ihr Pferd hat gescheut und Jemanden verletzt? Nach einem Reitunfall stellt sich die Frage wer für den Schaden haftet? Wer haftet für die Verletzungen des Reiters und/oder ihres Pferdes? Wer haftet wenn sich das Pferd z.b.auf der Weide z.b. am Zaum oder in der Box verletzt?
Als Kanzlei für Pferderecht, spezialisierter Anwalt für Pferderecht & Pferdehalterhaftung insb. der Haftung bei Pferdetritt, Reitunfall, Weideunfall, Verletzung und Tod des Pferdes steht Ihnen Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Pferderecht: Pferdetritt, Reitunfall, Weideunfall, Schmerzensgeld und Schadenersatz Haftung Pferdepension / Pferdebesitzer und Pferdeklinik

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Anwalt für Pferderecht - Pferderechtsanwalt Ackenheil

PFERDEANWALT Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team berät Sie gerne im Bereich des Pferderechts in allen Rechtsstreitigkeiten, rund um das Pferd und den Reiter außergerichtlich, gerichtlich, und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Pferdetrainern und Beratern.

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Pferderecht | Reitunfall: unklarer Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin

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Die mit einem Pferd verunfallte Reiterin hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Tierhalterin, wenn sie nicht beweisen kann, dass der Unfall auf einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren Verhalten des Pferdes beruht....
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Reitunfall | Haftung: Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

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LSG Stuttgart lehnt Unfallleistungen nach Pferdesturz ab


Wer aus reiner Gefälligkeit das Pferd von Freunden oder Bekannten ausreitet, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Dressurreiterin ritt ein Pony als Freundschaftsdienst gegenüber der Pferdebesitzerin. Während eines Ritts in der Reithalle buckelte das Pony. Die Dressurreiterin stürzte mit behelmtem Kopf gegen die Bande der Halle. Dabei erlitt sie Halsverletzungen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderten. War der Sturz vom Pferd versichert? Welche Versicherung bezahlt den Schadenersatz und das Schmerzensgeld? Anwalt für Pferderecht Ackenheil.. Mehr…lesen