PFERDERECHT | Anwalt für Pferderecht - Pferderechtsanwalt Ackenheil

PFERDERECHT | Anwalt für Pferderecht - Pferderechtsanwalt Ackenheil

PFERDEANWALT Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team berät Sie gerne im Bereich des Pferderechts in allen Rechtsstreitigkeiten, rund um das PFERD und den REITER außergerichtlich, gerichtlich, und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.

Das Pferderecht umfasst u.a.:

Erstellung und Überprüfung von Verträgen
Pferdekauf ( Gewährleistung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz...)
Mängelhaftung beim Pferdekaufvertrag,
Ankaufsuntersuchung,
Tierarzthaftung,Tierarzthaftpflichtrecht
Pferd verursacht Unfall (
Pferdehalterhaftung)
Reitunfall,
Weideunfall
Pferdeeinstellungsvertrag,
Pferdepensionsvertrag,
Tierarzthaftpflichtrecht,
Tierhüterhaftung,
Tierhalterhaftung,
Schadensersatzansprüche aus der Tierhalterhaftung,
Tierarztrecht, Haftung des Tierarztes,
Zuchtrecht,
Tierhalterhaftpflicht,
Verbandsrecht,
Schiedsrecht,
Schadensersatzansprüche Halterhaftung,
Unfallrecht,
Tierhaftpflichtversicherung
Versicherungsrecht
Zuchtrecht
Pferdehaltung im Wohngebiet

Recht rund um das Pferd...

Unser Service - Bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für PFERDERECHT finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächster Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.
In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich.
Die Führung Ihres Mandats kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Beratung notwendigen Unterlagen (Schriftverkehr, Vertrag, Fotos, Arztbefunde usw.) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Falles Terminvergabe unter: 06136-762833


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Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Pferderecht
Rechtsanwalt für Pferderecht
Andreas Ackenheil Raiffeisenstrasse 23 a 55270 Klein-Winternheim / Mainz Tel.: 0 61 36 / 76 28 33 Fax: 0 61 36 / 76 32 91 Email: [email protected]

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Reitunfall | Haftung: Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

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LSG Stuttgart lehnt Unfallleistungen nach Pferdesturz ab


Wer aus reiner Gefälligkeit das Pferd von Freunden oder Bekannten ausreitet, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Dressurreiterin ritt ein Pony als Freundschaftsdienst gegenüber der Pferdebesitzerin. Während eines Ritts in der Reithalle buckelte das Pony. Die Dressurreiterin stürzte mit behelmtem Kopf gegen die Bande der Halle. Dabei erlitt sie Halsverletzungen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderten. War der Sturz vom Pferd versichert? Welche Versicherung bezahlt den Schadenersatz und das Schmerzensgeld? Anwalt für Pferderecht Ackenheil.. Mehr…lesen

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Die mit einem Pferd verunfallte Reiterin hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Tierhalterin, wenn sie nicht beweisen kann, dass der Unfall auf einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren Verhalten des Pferdes beruht....
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