Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden

Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden
„Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden - Bocken als Sachmangel beim Pferdekauf
Zeigt sich ein als umgänglich verkauftes und für Anfänger geeignetes Pferd als besonders bockig, kann der Käufer vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und den Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein Pferd bestätigt - Anwalt für Pferderecht Ackenheil


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