Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden

Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden
„Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden - Bocken als Sachmangel beim Pferdekauf
Zeigt sich ein als umgänglich verkauftes und für Anfänger geeignetes Pferd als besonders bockig, kann der Käufer vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und den Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein Pferd bestätigt
Als Reitanfängerin war eine 58-jährige Frau auf der Suche nach einem Anfänger geeignetem Pferd. Dieses Pferd sollte ein „umgängliches und leichttrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd“ sein.
Fündig wurde sie bei einem Verkäufer aus dem Landkreis Emsland. Nach drei Proberitten kaufte die Frau das Pferd „Comingo“ für 55.000 Euro.

Doch das Anfängerpferd zeigte sich als misstrauisch, nervös und unberechenbar. Das Pferd ließ sich kaum longieren, also an einer Leine im Kreis führen. Wollte die Reiterin musste das Pferd festgehalten werden. Das gekaufte Pferd war für die Anfängerin ungeeignet. Die Käuferin wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten. Da das Pferd nicht umgänglich sei, liege ein „Sachmangel“ vor.
Die Reiterin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines "Sachmangels". Das Pferd habe nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Der Verkäufer des Pferdes wollte von einem Rücktritt vom Kaufvertrag nichts wissen. An sich handele es sich bei vom ihm verkauftem Pferd sehr wohl um ein Anfängerpferd, da es ein braves und leicht zu handhabendes Pferd sei.

Sachmangel beim Pferdekauf: Verhaltensauffälliges Pferd Bocken
Gutachten über die Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes
Ein Sachverständiger bestätigte, dass das Pferd nicht für Anfänger geeignet sei. Dem Gutachter gelang es zwar, das Pferd zu longieren, allerdings nur unter großer Vorsicht. Einer hinzugezogenen Sachverständigen gelang es zwar, unter großer Vorsicht das Pferd zu longieren. Es handele sich aber um ein sehr sensibles Pferd, für dessen Handhabung besondere Erfahrungen notwendig seien, so die Sachverständige. Es sei für einen Anfänger nicht geeignet.

Was war beim Kauf des Pferdes vereinbart?
Das Gericht entschied dass, der Verkäufer und die Käuferin im Kaufvertrag eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung getroffen hatten. Das Pferd habe leicht zu handhaben sein sollen. Dies sei aber nicht der Fall, wie der Gutachter es nun feststellte. Zudem hätten Zeugen aus dem Stall des Pferdes bestätigen können, dass das Pferd sich misstrauisch verhalte, sich in der Box nicht greifen lassen würde und nervös und unberechenbar sei.


Bockendes Pferd an Verkäufer zurück

Was ist eine Beschaffenheitsvereinbarung beim Pferdekauf?
Die „Beschaffenheitsvereinbarung“ ist bei dem Kauf eines Pferdes ein extrem wichtiger Punkt. Durch die Beschaffenheit, sprich den Zustand des Pferdes in allgemeiner, gesundheitlicher und evtl. sportlicher Hinsicht, wird der Preis des Tieres zustandekommen. Innerhalb der Beschaffenheitsvereinbarung kann auch eine vorgenommene Ankaufsuntersuchung angebracht werden, der Vertrag kann auf das Ergebnis dieser Untersuchung Bezug nehmen. Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist so wichtig, weil der Verkäufer so die einzelnen Merkmale und Fähigkeiten und den gesundheitlichen Zustand des Pferdes im Vertrag festhält. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass von diesem Zustand eine erhebliche Abweichung vorliegt, kann der Käufer gegen den Verkäufer vorgehen.

Nach all den Vorgetragen sah , dass Gericht es als erwiesen an, das Pferd kein Anfängerpferd ist. Deshalb könne die Käuferin das Pferd an den Verkäufer zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis von 55.000,- Euro erstattet.

In seinem Urteil vom 1. Februar 2018 entschied das OLG, dass ein Sachmangel vorliegt, da das Pferd nicht, wie versprochen, umgänglich und für Anfänger geeignet war. Auch wenn die Käuferin drei Proberitte durchführte, sei nicht davon auszugehen, dass ihr der Mangel des Pferdes bekannt war.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei daher rechtmäßig. Der Verkäufer könne auch nicht verlangen, dass die Kundin bei ihm ein anderes Pferd kauft, da sich die Parteien auf den Verkauf von „Comingo“ geeinigt hätten.

Rücktritt vom Pferdekauf trotz Proberitt? Wie wirkt sich ein Proberitt auf einen Pferdekauf aus?

Nach einem Proberitt kann folgende Klausel im Vertrag auftauchen: „X (das Pferd) wurde begutachtet und probegeritten - gekauft wie gesehen.“

Die „gekauft wie gesehen - Klausel“ in einem Kaufvertrag geht meist einher mit einem möglichem Haftungsausschluss, einem Ausschluss der Gewährleistungsansprüche.

Durch den Proberitt kann sich der Interessent ein umfassendes Bild von dem Pferd machen.
Solche Klauseln findet man auch häufig im Gebrauchtwagenverkauf. Denn dass ein altes Auto vielleicht den ein oder anderen Kratzer aufweist, hat man bei der Probefahrt bereits bemerkt.

Grundsätzlich meint eine Gewährleistung im Kaufrecht eine Mängelhaftung. Dies ist das Einstehenmüssen des Verkäufers für eine mangelhafte Sache. Wenn also eine Sache negativ von der Beschaffenheit abweicht, die sie haben sollte, kann der Käufer beim Verkäufer beispielsweise Nacherfüllung verlangen oder nach bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Achtung beim Proberitt: Das Pferd kann sich aufgrund von Medikamenteneinfluss anders Verhalten und schmerzfrei umgänglich zeigen.
Es kann daher nur jedem Pferdekäufer wärmstens ans Herz gelegt werden vor dem Kauf eines Pferdes eine ausführliches Ankaufsuntersuchung von einem Tierarzt durchführen zu lassen , bei diesem auch ein Bluttest vorgenommen werden sollte.

OLG Oldenburg bestätigte der Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag



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