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Anwalt für Pferderecht | Pferdekauf - Ihr Anwalt für Pferderecht Ackenheil
Ihr Anwalt für Pferderecht: Rechtsanwalt Ackenheil und das Team seiner Kanzlei für Pferderecht - berät im Pferderecht insbes. Pferdekauf-Recht und rund um das Pferd und den Reiter außergerichtlich, gerichtlich, und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.
Als Kanzlei für Pferderecht, spezialisierter Anwalt für Pferdekauf, insbes. Gewährleistung beim Pferdekauf, steht Ihnen Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung im Pferderecht und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Pferdetrainern und Beratern.

Sie haben ein Pferd gekauft? Es stellt sich heraus, das gekauft Pferd ist krank. Sie möchten den Pferdekauf rück abwickeln, den Kaufpreis zurück und das gekaufte Pferd zurückgeben?
Oder Sie möchten den Kaufpreis des Pferdes mindern? Sie möchten das erkrankte Pferd behalten aber vom Pferdeverkäufer Schadenersatz?
Fragen bei deren Beantwortung wir Ihnen gerne helfen.
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Rechtsanwalt Ackenheil ist für Sie genau der richtige Spezialist, wenn Sie vor Rechtsproblemen beim Kauf eines Pferdes, der Haltung von Pferden und dem Reitsport stehen – Vom Pferdekauf, dem Reitunfall über die Boxenmiete bis hin zum Tierarzthaftung.
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Als Kanzlei für Pferderecht sind wir für SIE und Ihr PFERD - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Pferderecht…
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! PFERDERECHTSANWALT ACKENHEIL

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PFERDESTEUER: Kommunen dürfen von PFERDEBESITZERN Pferdesteuer verlangen

PFERDESTEUER: Kommunen dürfen von PFERDEBESITZERN Pferdesteuer verlangen
Kommunen dürfen grundsätzlich von privaten Pferdehaltern eine „Pferdesteuer“ verlangen. Mehr…lesen

WEIDEUNFALL | HAFTUNG PFERDEPENSION: Pferd verletzt Stute

Weideunfall Haftung Pferdepension: Pferd verletzt Stute
Ein durch einen „hengstischen“ Ausbruch eines Wallachs entstandenen Schaden ( WEIDEUNFALL) an einem anderen Pferd (hier: Stute) kann der Tierhüter des Tieres (Pferdepension) von der Halterin des Pferdes nicht ersetzt verlangen.
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Reitunfall | Haftung: Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

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LSG Stuttgart lehnt Unfallleistungen nach Pferdesturz ab


Wer aus reiner Gefälligkeit das Pferd von Freunden oder Bekannten ausreitet, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Dressurreiterin ritt ein Pony als Freundschaftsdienst gegenüber der Pferdebesitzerin. Während eines Ritts in der Reithalle buckelte das Pony. Die Dressurreiterin stürzte mit behelmtem Kopf gegen die Bande der Halle. Dabei erlitt sie Halsverletzungen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderten. War der Sturz vom Pferd versichert? Welche Versicherung bezahlt den Schadenersatz und das Schmerzensgeld? Anwalt für Pferderecht Ackenheil.. Mehr…lesen

Pferderecht | Reitunfall: unklarer Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin

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Die mit einem Pferd verunfallte Reiterin hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Tierhalterin, wenn sie nicht beweisen kann, dass der Unfall auf einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren Verhalten des Pferdes beruht....
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Pferdekauf: Recht des Käufers Minderung Kaufpreis des Pferdes

Pferderecht Pferdekauf: Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises
Der Käufer eines Pferdes ist beim Pferdekauf in der Regel berechtigt, den Kaufpreis des sofort auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung zu mindern, wenn der Verkäufer (Hier: Pferdeverkäufer) ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat…Anwalt für Pferderecht


Pferdekauf und Minderung des Kaufpreises


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Sie haben ein Pferd gekauft? Es stellt sich heraus, dass das gekauft Pferd krank ist oder Sie es für Ihre Zwecke nicht verwenden können?. Sie möchten den Kaufpreis des Pferdes mindern und das Pferd aber behalten? Sie möchten das gekaufte Pferd behalten aber vom Pferdeverkäufer Schadenersatz und einen Teil des Kaufpreises?

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Haftung: Keine Fütterung von fremden Tieren / Pferden

Pferderecht | Haftung: Keine Fütterung von fremden Pferden
Der Kläger ist Betreiber eines Reiterhofes und nimmt einen Mann, der mit frischen Heu fremde Pferde fütterte wegen der Schädigung dreier Pferde in Anspruch. Die Pferde erlitten aufgrund des frischen Heus starke akute Koliken. Haftet der Pferdestallbetreiber aufgrund Sorgfaltpflichtverletzung oder der Mann der die Pferde mit frischen Heu fütterte? Mehr…lesen

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferderecht: Pferdeeinstellungsvertrag
Ein Pferdebesitzer kündigte den zwischen ihm und dem Pferdepensionsbetreiber bestehenden Pferdeeinstellungsvertrag fristlos, da die Versorgung seiner in der Pferdepension untergestellten Pferde nicht gewährleistet sei, und holte sein Pferd aus dem klägerischen Stall. Der Kläger verlangt Zahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Das AG hat die Klage abgewiesen. ...

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