PFERDEKAUF / Rücktritt vom Pferdekauf aufgrund Röntgenbefund - Rückgabe und Schadenersatz

PFERDEKAUF / Rücktritt vom Pferdekauf aufgrund Röntgenbefund - Rückgabe und Schadenersatz

Nur wenige Monate nach dem Pferdekauf eines Pferdes (Dressurpferd) ergab eine tierärztliche Untersuchung einen auffälligen Röntgenbefund. Der Pferdekäufer kaufte ein Pferd von einem selbstständigen Pferdetrainer zu einem Preis von 500.000 Euro. Er wollte das Pferd als Dressurpferd einsetzen und mit ihm an Turnieren teilnehmen
Rücktritt vom Pferdekauf wegen Mangel des Pferdes

Aufgrund eines auffälligen Röntgenbefundes erklärte der Pferdekäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer des Pferdes. Der Käufer des Pferdes verlangte vom Verkäufer die Rückzahlung Kaufpreis des Pferdes und die Rücknahme des Pferdes.Er begründete seinen Aufforderung zur Rückabwicklung und Rückgabe des gekauften Pferdes folgend:
Der Röntgenbefund des Pferdes sei die Ursache für schwerwiegende Rittigkeitsprobleme, die das Pferd unmittelbar nach der Übergabe gezeigt habe. So führte der Pferdekäufer aus, dass das Pferd lahmen würde, da es offensichtlich Schmerzen habe. Das Pferd zeige eine Unrittigkeit und würde sich gegen die reiterliche Einwirkungen widersetzen.
Das gekaufte Pferd sei daher nicht für den Einsatz als Dressurpferd geeignet. >> Weiter <<

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Rückabwicklung Kauf eines Pferdes: Teures Pferd lahmt

Rückabwicklung Kauf eines Pferdes: Teures Pferd lahmt - Anwalt für Pferderecht
Rückabwicklung Kauf eines Pferdes: teures Pferd lahmt - Pferd steht nach 320.000-Euro-Kauf lahm im Stall
Für 320.000 Euro hat ein Züchter aus Niedersachsen einen renommierten Hengst erstanden. Nur einen Tag nach der Auktion steht der edle „Kaiser Milton“ lahm im Stall. Der Käufer beklagt nun, dass der Verband den Verkauf nicht rückgängig machen wolle. Der Züchter hat den Hengst beim Trakehner Verband in Neumünster sofort reklamiert und will das Geschäft rückabwickeln. Anwalt für Pferderecht Ackenheil Pferderecht Niedersachen …Weiter…




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Reitpferd mit Ataxie: Rücktritt vom Kauf eines Pferdes bei Ataxie / Rückgabe Pferd und Schadensersatz bei Ataxie

Reitpferd mit Ataxie: Rücktritt vom Kauf eines Pferdes bei Ataxie / Rückgabe Pferd und Schadensersatz bei Ataxie

Pferdekauf | Kein Rücktritt vom Pferdekauf wenn das Pferd trotz festgestellter Ataxie reitbar ist: Kann man von dem Kauf eines Reitpferdes zurücktreten wenn bei dem gekauften Pferd eine krankhafte Veränderungen an der Wirbelsäule und eine Ataxie festgestellt wird, jedoch das Pferd als Reitpferd und Turnierpferd ohne Beeinträchtigungen reitbar ist?

Ist eine Ataxie bei einem Reitpferd ein Mangel des Pferdes, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?

Wie erkennt man eine Ataxie beim Pferd?

Eine Ataxie beim Pferd zeigt sich durch einen gestörten, unkoordiniert wirkenden Bewegungsablauf des Pferdes. Pferde mit Ataxie zeigen einen wackeligen und unsicherern Gang. Häufiges Stolpern eines Pferdes oder das plötzliche Wegknicken der Hinterbeine sind ebenfalls Anzeichen einer Ataxie. Im Allgemeinen ist die Ataxie in der Hinterhand stärker ausgeprägt als in der Vorderhand.
Ataktische Pferde können im Allgemeinverhalten unauffällig sein.

Was bedeutet ein Mangel bei einem Pferd?
Einen Mangel bei dem Pferd können nur Abweichungen des Pferdes darstellen, die eine Nutzungsbeeinträchtigung (hier: als Reitpferd nicht reitbar) herbeiführen oder herbeiführen können. Für Lebewesen wie einem Pferd gibt es keinen Idealzustand, dem sie entsprechen müssen.
Der Käufer eines Pferdes muss daher immer mit physiologischen Abweichungen bei einem Pferd rechnen. Ein Mangel bei einem Pferd ist erst gegeben, wenn diese Abweichung zu einer merklichen Nutzungsbeeinträchtigung des Pferdes führen oder führen können. Voraussetzung für einen Mangel bei einem Pferd ist auch, dass die Abweichung ihre Ursache im Pferd selbst hat und ihm auf Dauer anhaftet.

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Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden

Bockendes Pferd: Rücktritt vom Kauf / Rückgabe Pferd „Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden
„Bockiges“ Pferd kann zurückgegeben werden - Bocken als Sachmangel beim Pferdekauf
Zeigt sich ein als umgänglich verkauftes und für Anfänger geeignetes Pferd als besonders bockig, kann der Käufer vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und den Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein Pferd bestätigt - Anwalt für Pferderecht Ackenheil


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PFERDEKAUF / Rückgabe und Rücktritt vom Kauf des Pferdes aufgrund tierärztlichem Befund

PFERDEKAUF / Rückgabe und Rücktritt vom Kauf des Pferdes aufgrund tierärztlichem Befund

PFERDEKAUF / Rückgabe und Rücktritt vom Kauf des Pferdes aufgrund tierärztlichen Befund Beim Kauf eines teuren Dressurpferdes besteht ohne konkrete Vereinbarung zwischen dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer kein Anspruch auf eine biologisch perfekt genormtes Pferd. Stellt der Käufer eines 500.000 Euro teuren Dressurpferdes nachträglich im Röntgenbefund eine physiologische Abweichung fest, kann er deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 32/16)

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