PFERDEKAUF / Rückgabe und Rücktritt vom Kauf des Pferdes aufgrund tierärztlichem Befund

PFERDEKAUF / Rücktritt und Rückgabe vom Kauf des Pferdes aufgrund Röntgenbefund

PFERDEKAUF / Rücktritt und Rückgabe vom Kauf des Pferdes aufgrund Röntgenbefunde. Beim Kauf eines teuren Dressurpferdes besteht ohne konkrete Vereinbarung zwischen dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer kein Anspruch auf eine biologisch perfekt genormtes Pferd. Stellt der Käufer eines 500.000 Euro teuren Dressurpferdes nachträglich im Röntgenbefund eine physiologische Abweichung fest, kann er deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 32/16). Führt der Käufer das Lahmen des Pferdes, die Schmerzen und Widersetzlichkeit des Pferdes auf die biologische Abweichung im Röntgenbefund zurück, muss er bei einem Geschäft zwischen zwei Verbrauchern solch einen Sachmangel beweisen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Pferdekauf zwischen zwei Verbrauchern
Geklagt hatte ein Käufer eines 500.000 Euro teuren Dressurpferdes. Bevor der Kaufvertrag im Januar 2011 zustande kam, hatte der Käufer das Pferd probegeritten und in einer Pferdeklinik untersuchen lassen.

Doch der Käufer des damals zehn Jahre alten Hannoveraner Wallachs konnte das Tier nicht wie gewünscht bei Grand-Prix-Prüfungen einsetzen. Das Tier hatte „schwerwiegende Rittigkeitsprobleme“. Es habe offensichtlich Schmerzen, lahme und widersetze sich gegen reiterliche Einwirkungen, so der Käufer des Pferdes.

Im Röntgenbefund wurde im Juni 2011 eine physiologische Abweichung am rechten Facettengelenk des Pferdes festgestellt. Der Reitlehrer führte die „Rittigkeitsprobleme“ auf diese Abweichung zurück. Er sah darin einen Sachmangel und wollte vom Pferdekaufvertrag zurücktreten.

Der Verkäufer, der als selbstständiger Reitlehrer und Pferdeausbilder tätig ist, lehnte dies ab. Die Probleme mit dem Pferd seien nach der Übergabe aufgetreten und Folge einer falschen reiterlichen Behandlung.

Pferdekauf: Kein Sachmangel wenn Abweichungen des Pferdes von der Norm keine klinischen Auswirkungen haben

Der BGH urteilte, dass auch bei einem teuren Dressurpferd ein Abweichen von der physiologischen Norm noch kein Sachmangel vorliegt. Biologische Abweichungen vom Idealzustand seien bei Lebewesen nicht ungewöhnlich. Solange diese Abweichung keine klinischen Auswirkungen hat, bestehe kein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, so der BGH. Der Käufer hätte allenfalls extra vereinbaren können, dass eine Abweichung von der Idealform nicht vorliegen darf. Dies sei hier aber nicht geschehen.

Pferdekauf: War das Pferd beim Kauf / Übergabe schon erkrankt?
Der gerichtliche Sachverständige habe einen Zusammenhang zwischen Röntgenbefund und klinischen Auswirkungen auch nicht feststellen können und habe dies zudem für unwahrscheinlich gehalten.
Der Verkäufer des Pferdes müsse nur dafür einstehen, dass das Pferd bei Übergabe nicht krank war oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht krank wird.

Pferdekauf: War der Verkäufer des Pferdes ein Verbraucher oder ein Unternehmer?
Hier habe der Verkäufer das Pferd zu privaten Zwecken ausgebildet und genutzt, so der BGH. Der Verkäufer habe das Pferd damit nicht in seiner Stellung als selbstständiger Reitlehrer und Pferdeausbilder verkauft. Damit könne der Kläger auch nicht auf die Beweislastumkehr verweisen, die bei Geschäften beweglicher Sachen zwischen Verbraucher und Unternehmer gilt. Da hier ein Kauf zwischen zwei Verbrauchern stattfand, müsse der Käufer beweisen, dass die Rittigkeitsprobleme nicht von ihm verursacht worden sind. Hierzu müsse das Oberlandesgericht München noch Feststellungen treffen, so der BGH.

Zu den Rechtsgrundlagen

* § 434 BGB Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

[…]

** § 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Anwalt für Pferderecht München und bundesweit

Anwalt für Pferderecht - Pferderechtsanwalt Ackenheil

PFERDEANWALT Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team berät Sie gerne im Bereich des Pferderechts in allen Rechtsstreitigkeiten, rund um das Pferd und den Reiter außergerichtlich, gerichtlich, und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Pferdetrainern und Beratern.

Sie haben ein Pferd gekauft? Es stellt sich heraus, dass das gekauft Pferd krank ist. Sie möchten den Pferdekauf rückabwickeln, den Kaufpreis zurück und das gekaufte Pferd zurück geben?
Oder Sie möchten den Kaufpreis des Pferdes mindern? Sie möchten das erkrankte Pferd behalten aber von dem Pferdeverkäufer einen Schadenersatz?

Als Kanzlei für Pferderecht, spezialisierter Anwalt für Pferdekauf, insb. Gewährleistung beim Pferdekauf, steht Ihnen Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Pferderecht: Pferdekauf, Pferdekaufvertrag, Rückgabe Pferd, Schadenersatz Pferdekauf

Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Ersteinschätzung in Pferderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Pferderecht Anwalt Kontaktformular
Als Kanzlei für Pferderecht sind wir für SIE und Ihr PFERD - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Pferderecht…
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! PFERDERECHTSANWALT ACKENHEIL / Ihr Anwalt für Pferderecht
Ackenheil Anwaltskanzlei - Anwalt für Pferderecht Ackenheil
Kanzlei für Pferderecht / Tierrecht / Hunderecht
Vereins-und Verbandsrecht / Tierarzthaftung

06136 - 762833
Email: [email protected]


PFERDEKAUF | MANGEL BEIM PFERDEKAUF - RÜCKTRITT VOM PFERDEKAUF
Weitere interessante Beiträge:

PFERDEKAUF / Rücktritt vom Pferdekauf aufgrund Röntgenbefund - Rückgabe und Schadenersatz


Pferderecht | Pferdekauf Tierkauf: Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises


PFERDEKAUF / PFERDERECHT: Gekauftes Pferd lahmt - Rückgabe und Schadenersatz


PFERDEKAUF / PFERDERECHT: betrügerischer Pferdehandel mit kranken nicht reitbaren Pferden





PFERDEKAUF - Interessantes zum Pferdekauf:

Wie kann man den Wert eines Pferdes bestimmen? - Wertbestimmung eines Pferdes


ZURÜCK STARTSEITE

ZU PFERDEANWALT- PFERDERECHT (Pferderechtsurteile und News)