Keine Pferde im Wohngebiet

Pferdehaltung: Keine Pferde im Wohngebiet
Verwaltungsgericht Neustadt lehnt auch frühere Scheune als Stall ab
Pferde gehören nicht in Wohngebiete. Stall und Auslaufflächen sind allenfalls direkt am Ortsrand zulässig, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in zwei bekanntgegebenen Urteilen vom 8. März 2013 entschied (Az.: 4 K 828/12.NW und 4 K 793/12.NW)…. Mehr…lesen