Haben Tiere Rechte? Spezialist für Tierrecht Buchautor Rechtsanwalt Andreas Ackenheil

Haben Tiere Rechte? Spezialist für Tierrecht und Buchautor Rechtsanwalt Andreas Ackenheil:

Welche Rechte haben Tiere? Steht die Massentierhaltung und Tierversuche nicht gegen die Tierrechte der Tiere und die Tierliebe mancher Bürger? Sollten Tieren Bürgerrechte zu gesprochen werden. Nach neusten wissenschaftlicher Studien ist nachweislich die Ähnlichkeit von Mensch und Tier, besonders Mensch und Menschenaffen nicht mehr zu leugnen.
Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage: Muss man ein Mensch sein, um eine Person mit Gefühlen, Wünschen, einem Willen und Gedächtnis zu sein? Sollten manchen Tieren wie z.b. den Menschenaffen Bürgerrechte zugesprochen werden?

Tiere galten juristisch gesehen lange Zeit als „Gegenstände“, doch diese Zeiten sind vorbei. Seit 2002 nennt das Grundgesetz den Tierschutz als Staatsziel. Doch was bedeutet das für Tiere und welche Rechte leiten sich für sie daraus ab?
Wir knuddeln sie, bürsten ihr Fell, gehen mit ihnen spazieren und lieben sie wie ein Familienmitglied – Tiere. In deutschen Haushalten leben rund 12 Millionen Katzen und über sieben Millionen Hunde. Kaum schätzen lässt sich die Zahl der vielen anderen Haustiere wie Fische, Kaninchen oder Meerschweinchen, die die Bundesbürger in ihren Wohnungen halten.

Die Tierliebe im Land ist groß wie nie, nahezu jeder empört sich über Tierquälerei, Tierversuche und die Massentierhaltung. Allerdings - diese Liebe ist begrenzt, zumindest widerspricht sie den Konsumverhalten und Essgewohnheiten vieler Bürger eklatant. Der Fleischkonsum ist zwar gesunken und der Anteil der Vegetarier gestiegen, jedoch isst zb. so mancher Mann fast 1 Kg Fleisch pro Tag.Zudem soll das Fleisch auch so günstig wie möglich sein. Ein Umdenken ist bemerkbar, wenn man nur den jüngsten Shitstorm gegen ein besonders günstiges Fleischangebot von Aldi bedenkt.

Tiere: Welche rechtlichen Regeln gelten für sie?
Im Zivilrecht standen Tiere bis 1990 auf einer juristischen Stufe mit leblosen Dingen. Danach schrieb der Gesetzgeber im § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber ausdrücklich fest, Tiere seien Lebewesen, keine Dinge. Dies hat nicht nur eine moralische Implikation, sondern auch finanzielle Folgen: So kann ein Hundehalter, dessen Tier bei einem Unfall verletzt wurde, vom „Täter“ zum Beispiel nicht mehr nur den materiellen Wert des Tieres fordern, sondern auch die Behandlungskosten.
Der Tierschutz wurde als Staatsziel im Grundgesetz verankert und dazu Artikel 20a erweitert. „Diese Gesetzesänderung brachte zwar nicht die rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier. Sie war aber trotzdem wichtig, weil sie eine Debatte über die Nutzung von Tieren durch den Menschen auslöste“, sagt der mit seiner Kanzlei für Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil.

Den konkreten Schutz von Tieren definiert das Tierschutzgesetz. Dort heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, so der Experte und Buchautor Ackenheil.

Tierquälerei: Welche Strafen drohen?
Um diesen Zweck umzusetzen, definiert das Tierschutzgesetz zum Beispiel verschiedene Straftatbestände, Tierquälerei etwa oder die willkürliche und grundlose Tötung eines Tieres. Dies kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Darüber hinaus enthält das Tierschutzgesetz zahlreiche praktische Regeln. § 5 TierSchG und §6 TierSchG etwa sehen vor, dass Veterinäre Tiere in bestimmten Fällen betäuben müssen oder sie nur nach medizinischer Indikation operieren dürfen (Streitthema: Kastration von Hunden).

Ebenso regelt das Tierschutzgesetzt bestimmte Erlaubnispflichten: Jeder, der gewerblich Tiere züchtet, mit ihnen handelt, sie ausbildet oder in einer Einrichtung wie einem Tierheim hält, braucht dazu eine Erlaubnis des Veterinäramtes.
Häufig wirkt das Tierschutzgesetz aber nur in Kombination mit Rechtsverordnungen, was besonders in der Hundehaltung deutlich wird. So regelt die Tierschutz-Hunde­ver­ord­nung, wie Hundehalter oder Hundezüchter ihre Tiere halten müssen.

Unterscheidet das Tierschutzgesetz zwischen Haustieren und Nutztieren?
Das Tierschutzgesetz definiert verschiedene Kategorien von Tieren und stattet diese jeweils mit einem bestimmten rechtlichen Schutz aus. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Haus- und Heimtieren, Nutztieren und Wildtieren.

Was sind Nutztiere?
Nutztiere sind alle in der Landwirtschaft genutzten Tierarten, für sie gilt die Tierschutz-Nutztierhalteverordnung.
„Wildtiere sind gegenüber Nutztieren rechtlich herrenlos, da sie keiner Person als Eigentum gehören solange sie in freier Wildbahn leben“, erklärt der bundesweit tätige Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Theoretisch könnte sich jeder Mensch ein Wildtier aneignen – es sei denn, das Wildtier unterliegt einem Fangverbot nach dem Tierschutzgesetz, dem Jagdrecht oder der Bundesartenschutzverordnung. Auch das Naturschutzgesetz und das Artenschutzrecht enthalten Vorgaben zum Schutz von Tieren.

Tierschutzgesetz: Regeln für die Massentierhaltung und Tierversuche
Tierversuche und Massentierhaltung sind rechtlich bis heute nicht verboten. Den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken und für Tierversuche regelt das Tierschutzgesetz beispielsweise in den §§ 7, 8 und 9 TierSchG.
„Demnach dürfen Tiere nur zu Tierversuchen eingesetzt werden, wenn es aus bestimmten Gründen unerlässlich ist, also zum Beispiel zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung bestimmter Krankheiten oder Leiden“, sagt Rechtsanwalt Ackenheil. „Bei der Frage, ob Tierversuche unerlässlich sind, muss man zwingend den aktuellen Stand der Wissenschaft im betreffenden medizinischen Segment berücksichtigen.“
Standards für die Massentierhaltung definiert das Tierschutzgesetz in § 2. Danach muss etwa ein Bauer ein Tier in einem Agrarbetrieb „… seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“, wie es im Gesetz heißt.
„Die Praxis der Massentierhaltung sieht jedoch meist ganz anders aus. Hier bestimmen Tierfabriken das Bild, Tiere werden meist aus Kostengründen auf engstem Raum gehalten“, sagt Rechtsanwalt Ackenheil.

Welche Rechte haben Tiere?
Das Tierschutzgesetz soll Tiere vor Misshandlung oder wenig artgerechter Haltung schützen und anerkennt damit, dass Tiere Interesse an einer guten Behandlung haben und dies beanspruchen dürfen.
Doch besondere Rechte verleiht das das Tierschutzgesetz den Tieren nicht. Daher fordert etwa der Rechtsanwalt Ackenheil: „Tieren sollten die im internationalen Tierschutz geltenden fünf Freiheiten gewährt werden: Die Freiheit von Hunger, Durst und Unterernährung; die Freiheit von Angst und Not sowie psychischem und thermischen Unbehagen, Schmerz, Verletzung oder Krankheit. Außerdem sollten Tiere die Freiheit bekommen, ein normales Verhalten zeigen zu dürfen.“
So mancher Tierschutzaktivisten fordert: Tiere nicht nur zu schützen, sondern ihnen Bürgerrechte zuerkennen, ähnlich denen, die Menschen innehaben, Tiere sollen als Rechtssubjekte eingestuft werden.

Was ist das Great Ape Project: Ein Projekt mit der Forderung der Anerkennung von Bürgerrechten für Menschenaffen
Dieses Denken beflügelt hat etwa das sogenannte Great Ape Project, das mit seiner Forderung nach Bürgerrechten für Menschenaffen in der Vergangenheit erstaunlichen legislativen Einfluss hatte. So stellte Neuseeland 1999 per Gesetz die Großen Menschenaffen unter besonderen Rechtsschutz, in Spanien startete vor einigen Jahren eine parlamentarische Initiative, um national den besonderen Status von Menschenaffen anerkennen zu lassen. Die Initiative scheiterte jedoch nicht zuletzt am Widerstand der katholischen Kirche, die darin eine „antichristliche Verschwörung“ vermutete, ein gegen Vernunft und Natur gerichtetes Projekt.
Zu den Triebfedern der tierrechtlichen Diskurse gehören Tierrechtsaktivisten wie der hochumstrittene Australier Peter Singer. Außerdem publizieren Wissenschaftler immer neue Erkenntnisse über die Ähnlichkeit von Mensch und Tier, besonders Mensch und Menschenaffen.
Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage: Muss man ein Mensch sein, um eine Person mit Gefühlen, Wünschen, einem Willen und Gedächtnis zu sein?
„Die aktuellen Bemühungen gehen in die Richtung, vergleichbare, aber von den Menschenrechten unabhängige Rechte für nicht-menschliche Personen zu definieren“, sagt der Experte für Tierrecht Andreas Ackenheil. (Auszug: Interview Deutscher Anwaltsverein)
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/1671/tierschutz-und-tierrechte-welche-rechte-haben-tiere/

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Tierrecht / Tierschutzrecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Tierrecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihre Tiere - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! Spezialist für Tierrecht Anwalt ACKENHEIL

Anwalt für Tierrecht Anwalt Ackenheil: Tierkauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Cites, Exotenhaltung,Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Tierschutzgesetz, §11 TSchG, Rechtsberatung Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, Haltung gefährlicher Tiere, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Tierrecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter: 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!




Tierrecht - Weitere interessante Beiträge:

Haftung | Tierhalterhaftung: Haustier verursacht Mietschaden
In welchen Fällen übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden den ein Haustier verursacht? Katze verursacht Schaden in der Wohnung, ist dies von der Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt? Zerlegt eine Katze in einer Mietwohnung die Dichtgummis einer Terrassentür, muss nicht immer die Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen....


Fütterungsverbot auf dem Balkon | Wohnungseigentümer darf Tauben auf Balkon nicht füttern
Ein Fütterungsverbot von Vögeln auf dem Balkon kann verlangt werden aufgrund der Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Auch Wohnungseigentümern darf das Füttern von Tauben auf ihren eigenen Balkon verboten werden…