Haltung Exoten / Reptilien und gefährliche Tiere: Haltung nur mit Sachkundenachweis?

Haltung Exoten / Reptilien und gefährliche Tiere: Haltung nur mit Sachkundenachweis?
Die Haltung von Exoten, Reptilien und gefährlichen Tieren wird in der Politik und bei Tierschützern sehr kritisch gesehen.Der Markt im Bereich Exoten Haltung und Reptilien Haltung Wäsche von Jahr zu Jahr. Jedoch nicht jeder Reptilien Liebhaber kennt die besondern Anforderungen zur artgerechten Haltung seines Tieres. Daher fordern viele Tierschützer ein Verbot der Haltung von Exoten, Reptilien und gefährlichen Tieren.

Ist der Verbot von Exoten, Reptilien und gefährlichen Tieres sinnvoll?

Ein Verbot der Haltung sogenannter exotischer, beziehungsweise gefährlicher Tiere ist unrealistisch und schießt über das eigentliche Ziel hinaus. Jedoch stellt man sich die Frage: Darf jeder fremde Exoten halten? Die Haltung von sogenannten Exoten und auch gefährlichen Tieren, ist wie der Name es schon vermuten läßt nicht unkompliziert. Zum Wohle des Tieres sollte daher der an Exotenhaltung interessierte Tierfreund über spezielle Fachkenntnisse verfügen.
Fachmänner sowie die Tierärztkammer fordern daher einen Sachkundenachweis für Halter. Nur mit diesem Beleg, des Sachkundenachweises konnte man den Tierschutz zum Wohle in realistischem Maßen gewährleisten.

Jegliche Einschränkung in der Haltungen von Exoten oder sogar Verbote der Haltung sogenannter gefährlicher Tiere so wie auch eine Einführung von Positiv- wie auch Negativlisten seien kontraproduktiv.
Der verpflichtende Sachkundenachweis sei die einzige Möglichkeit, bei jeglicher Tierhaltung – welcher Tiere auch immer – den Tierschutz zu gewährleisten, so Dr. Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.

Sachkundenachweis auch für Exoten / Reptilien und gefährliche Tiere
Der Spezialist, Dr. Thomas Steidl bezog auf einer Anhörung des Landes eine klare Position zur Frage des Verbots zur Haltung von Exoten:
Man hoffe, dass sich in der Diskussion der Sachverstand der Tierärzteschaft gegenüber populistischen Argumenten durchsetzen werde. In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens (Autofahren, Fischen, Waffenbesitz, etc.) seien solche Sachkundenachweise selbstverständlich.

Kriminalisierung schadet den Tieren

Auch andere Tierärzte und tierärztliche Verbände unterstützten die Forderung nach Sachkunde statt Verbot. Ein Verbot würde Halter von Exoten kriminalisieren und davon abhalten mit erkrankten Tieren zum Tierarzt zu gehen, berichteten Fachleute mit Blick auf Erfahrungen aus Norwegen.

„Einzig und allein die betroffenen Tiere, die man ja eigentlich schützen will, würden darunter leiden“, so die Fachstimmen.


Exoten weniger gefährlich als Hunde

Es sei unklar, was die Politik erreichen wolle, wenn sie in Deutschland ein Haltungsverbot für sogenannte exotische Tiere fordere, meint Dr. Heike Roloff als Vertreterin des Landesverbandes der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte (LbT): „Durch Tiergifte kommt es in Deutschland durchschnittlich alle sechs Jahre zu einem Todesfall. Hingegen gibt es jährlich drei Tote durch Hunde und circa 15 durch Reitunfälle.“ Gebissen würden übrigens fast ausschließlich die Schlangenhalter selbst.
Die Überprüfung der Sachkunde sei deshalb die einzige Möglichkeit, den Tierschutz bei der Haltung sogenannter Exoten nachhaltig zu gewährleisten, und die Gefahr für Dritte durch potentiell gefährliche Tiere – welcher Art auch immer – zu minimieren“, sagt auch Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg: „Wir würden uns diesen Sachkundenachweis auch für die Haltung von Hunden wünschen.“
Sachkunden-Ampel einziger Ansatz für Verbesserung

Auch andere Verbände sehen in der Sachkunde den einzigen Ansatz für Verbesserungen. „Der BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier-und Artenschutz) hat sowohl in Baden-Württemberg als auch länderübergreifend große Erfahrung mit der Überprüfung von Sachkunde für die Haltung von Tieren“, unterstreicht dessen Präsidentin, Dr. Gisela von Hegel: „Vorstellbar wäre ein Sachkundenachweis in Form eines Ampelsystems.“ Bedenken zur praktischen Durchführbarkeit dürften die Idee nicht ausbremsen, bevor man sich überhaupt ernsthaft mit ihr auseinandergesetzt habe.

Pflicht: Tierarzt auf Tierbörsen

Auch die Problematik der Tierbörsen kam zur Sprache. Als Vorschlag zur Verbesserung der Situation bei diesen Veranstaltungen schlug Prof. Thomas Richter von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) vor, Veranstalter dieser Börsen zu verpflichten, für die Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Tierarztes zu sorgen. Dies sei bei Pferdesportveranstaltungen schon seit langem Usus; seit Neuestem sei der Veranstalter sogar verpflichtet, den beauftragten Tierarzt bereits bei der Anmeldung des Turnieres zu benennen.

Bei der Anhörung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Verbot sogenannter Exoten nutzten 15 Verbände und Organisationen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Quelle:Pressemeldung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg


Die Zahl der Exotenhalter und Interessierten steigt stetig und es ist ein Irrglaube, wenn man meint mit einem Verbot der Haltung von Exoten, zum Wohle der Tiere zu handeln. Im Gegenteil der illegale Handel mit Exoten mit dem Leid der Tiere rasante Gewinne erzielen.

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