Anwalt für Tierrecht Ackenheil Veröffentlichung in Stiftung Warentest / Finanztest Auf den Vertrag kommt es anWas bei einem Tier im juristischen Sinn ein Mangel ist, hängt auch von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Das kann eine Krankheit sein, eine schwere Verhaltensauffälligkeit oder Unfruchtbarkeit bei Zuchttieren. Das Gewährleistungsrecht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kaufpreises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicherweise auch Schadenersatz zahlen.
Tierkauf die Rückgabe des Tieres wegen Mängeln ist eher seltenNach sechs Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Ab dann muss der Käufer beweisen, dass die Krankheit nicht erst in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach dem Kauf können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel sogar zurückgeben und ein neues verlangen. „Doch das scheitert meist an der Realität. Züchter sind nur selten in der Lage, ein vergleichbares Tier zur Verfügung zu stellen. Meist besteht auch schnell eine enge Bindung zwischen Mensch und Tier“, sagt Andreas Ackenheil. „Deshalb macht kaum ein Tierfreund von diesem Recht Gebrauch.“
(Auszug aus Stiftung Warentest / Finanztest)
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Artenschutz / Handel mit Schuppentieren wird verbotenGemäß der in Johannesburg stattfindenden Artenschutzkonferenz, die den weltweiten Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, wird nun dem internationalen Handel mit Schuppentieren verboten. Die Schuppentiere gelten, als die am häufigsten illegal gehandelte Tierart der Welt.
Die je vier afrikanischen und asiatischen Schuppentierarten werden in den Anhang 1 des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, welches den Handel mit bedrohten Tierarten verbietet. Die Schuppentiere die auch als Pangoline Insektenfresser bekannt sind, sind seit 1994 in Anhang 2 des Abkommens aufgelistet, welches Handelsbeschränkungen der geschützten Tiere vorschreibt.
Gemäß der in Johannesburg stattfindenden
Artenschutzkonferenz, die den weltweiten
Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, wird nun dem
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illegal gehandelte Tierart der Welt.
Die je vier afrikanischen und asiatischen Schuppentierarten werden in den Anhang 1 des Artenschutzabkommens (
CITES) aufgenommen, welches den Handel mit bedrohten Tierarten verbietet. Die Schuppentiere die auch als Pangoline Insektenfresser bekannt sind, sind seit 1994 in Anhang 2 des Abkommens aufgelistet, welches Handelsbeschränkungen der geschützten Tiere vorschreibt.
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