Anwalt für Tierrecht Ackenheil Veröffentlichung in Stiftung Warentest / Finanztest

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Auf den Vertrag kommt es an

Was bei einem Tier im juristischen Sinn ein Mangel ist, hängt auch von den Vereinbarungen im Kauf­vertrag ab. Das kann eine Krankheit sein, eine schwere Verhaltens­auffäl­ligkeit oder Unfrucht­barkeit bei Zucht­tieren. Das Gewähr­leistungs­recht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Über­gabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kauf­preises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicher­weise auch Schaden­ersatz zahlen.

Tierkauf die Rück­gabe des Tieres wegen Mängeln ist eher selten

Nach sechs Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Ab dann muss der Käufer beweisen, dass die Krankheit nicht erst in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach dem Kauf können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel sogar zurück­geben und ein neues verlangen. „Doch das scheitert meist an der Realität. Züchter sind nur selten in der Lage, ein vergleich­bares Tier zur Verfügung zu stellen. Meist besteht auch schnell eine enge Bindung zwischen Mensch und Tier“, sagt Andreas Ackenheil. „Deshalb macht kaum ein Tierfreund von diesem Recht Gebrauch.“
(Auszug aus Stiftung Warentest / Finanztest)

Anwalt für Tierkauf München Pferdekauf




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Artenschutz / Handel mit Schuppentieren wird verboten
Gemäß der in Johannesburg stattfindenden Artenschutzkonferenz, die den weltweiten Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, wird nun dem internationalen Handel mit Schuppentieren verboten. Die Schuppentiere gelten, als die am häufigsten illegal gehandelte Tierart der Welt.
Die je vier afrikanischen und asiatischen Schuppentierarten werden in den Anhang 1 des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, welches den Handel mit bedrohten Tierarten verbietet. Die Schuppentiere die auch als Pangoline Insektenfresser bekannt sind, sind seit 1994 in Anhang 2 des Abkommens aufgelistet, welches Handelsbeschränkungen der geschützten Tiere vorschreibt.
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