F G T

allgemeine Chip-Pflicht für Hunde / Thüringer Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren

Thüringen - allgemeine Chippflicht für Hunde / Thüringer Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren
Pressemeldung Hund ohne Chip, Gesetz ohne Biss
Seit anderthalb Jahren gelten für Thüringens Hunde strengere Regeln. Nicht nur Kampfhunde, auch Familien- und Schoßhunde brauchen danach einen Chip. Doch das Gesetz ist in den Städten kaum umzusetzen.
Bei ihm ist alles in Ordnung, wie eine Kontrolle der Stadt Schleusingen ergab. Aber was wäre, wenn nicht? Viele Orte sind überfordert. Guten Tag, Ihren Ausweis bitte!" Neben so manchem Zweibeiner, der sich vielleicht verdächtig gemacht hat, könnten auch Bello, Fiffi oder Hasso in Thüringen diese Aufforderung des Öfteren zu hören bekommen. Denn eigentlich müsste jeder Hund im Freistaat längst einen winzigen Chip unterm Fell tragen, der ihn mit einer 15-stelligen Nummer identifiziert.

Das jedenfalls sieht das Thüringer "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vor, das seit mittlerweile anderthalb Jahren in Kraft ist. Doch solch ein Gesetz ist vor allem schöne Theorie - in der Praxis tun sich die Kommunen im Freistaat schwer damit, die Vorschrift durchzusetzen. Vor allem an den Kontrollen hapert es. Eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab: In manchen Städten wurden die Mitarbeiter noch nicht einmal für die Begegnung mit den Tieren geschult.

Mal mehr, mal weniger

So ist denn auch der Anteil der "treuen Begleiter" mit und ohne Chip höchst unterschiedlich. Während etwa die Stadt Brotterode-Trusetal (Schmalkalden-Meiningen) vermeldet, bei 584 Hunden mit Chip seien höchstens noch 20 Tiere ohne übrig (ergibt eine Quote von knapp 97 Prozent), erneuerte die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach (Ilm-Kreis) ihre Aufforderung an die Hundehalter, doch bitte der Verpflichtung zum Chippen nachzukommen. Bisher sei erst etwa die Hälfte der Hundehalter der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen. In Eisenach geht man bei 1600 gechippten Hunden von etwa 75 Prozent Erfüllungsstand aus, während es in Erfurt mit rund 4200 registrierten Hunden etwa 92 Prozent der in Frage kommenden Tiere sein sollen. Vorerst kapituliert hat Gotha. "In der Ordnungsbehörde ist kein Chiplesegerät vorhanden. In der Haushaltsplanung konnte der Ankauf noch nicht berücksichtigt werden", teilte Pressereferent Maik Märtin mit.

Dabei ist im Gesetz alles eigentlich klar geregelt: Hunde brauchen einen Chip und eine Haftpflichtversicherung - ihr Halter muss beim zuständigen Ordnungsamt nachweisen, dass er diesen Pflichten nachgekommen ist. Der Haken dabei liegt jedoch in formaljuristischen Details: Jede Regel funktioniert nur so weit, wie auch klar ist, was passiert, wenn man dagegen verstößt. Anderenfalls wird aus dem schönsten Gesetz ein zahnloser Kläffer. So geschehen beim Tiergefahren-Gesetz. Hier steht zwar, dass die Halter von gefährlichen Hunden - im Volksmund auch Kampfhunde genannt - eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie ihren Vierbeiner nicht mit einem Chip ausstatten lassen. Aber die Halter "gewöhnlicher" Hunde? Die wurden bei der Festlegung von Konsequenzen irgendwie ausgelassen.

Den Ärger haben jetzt die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die trotz der Lücke Ordnung und Sicherheit durchsetzen wollen. Vor allem in Weimar und Erfurt erhalten die Halter schnell Post vom Amt, wenn sie ihrer Pflicht zum Hunde-Chip nicht nachkommen. Eine einheitliche Vorgehensweise bei Kontrollen ist aber nicht erkennbar. "Die Kontrolle der Hunde ist eine tägliche Aufgabe der Außendienstmitarbeiter", betont Erfurts Bürgeramtsleiter Peter Neuhäuser. So seien in Erfurt zwei Hundeinspektoren des Stadtordnungsdienstes im Einsatz. Gera hingegen könne nur stichprobenartig kontrollieren, sagte eine Sprecherin. In Weimar hängt der Umfang der Kontrollen auch von Hinweisen aus der Bevölkerung auf Regelverstöße ab.

Drohbrief vom Amt

Auch die Stadt Geisa im Wartburgkreis hat Erinnerungsschreiben an Hundehalter verschickt, die ihrer Behörde noch keinen Vollzug gemeldet haben. Mit der Aufforderung , der "gesetzlichen Pflicht Folge zu leisten", einer Frist und der Drohung, dass anderenfalls "mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro" gerechnet werden müsse. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass diese Summe nur im Extremfall als höchster Betrag angesetzt werde. Aber irgend eine Handhabe müsse die Kommune doch haben, um Druck zu machen.

Es mag spitzfindig klingen, aber prompt gibt es Hundehalter, die das Gesetzeswirrwarr genutzt und dem Amt zwar die bestehende Haftpflichtversicherung für ihren Bello angezeigt haben (ein Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit definiert), aber eben nicht den Chip. Einfach aus Prinzip, um die Bürokratie zu ärgern. Und ein wenig aus Trotz. Denn im Gesetz steht auch, dass "durch Rechtsverordnung die Art und Weise der Kennzeichnung sowie die Verwendung der personenbezogenen Daten des Hundehalters" zu regeln ist. Auf gut deutsch: Es muss klar sein, wie mit dem Verzeichnis von Chip-Nummern und Halterdaten umgegangen wird. Keine Klarheit, kein Chip.

Mut zur Lücke

Eine entsprechende Verordnung ist zwar in Arbeit. Doch aus dem Innenministerium in Erfurt heißt es: "Der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ist nicht abschätzbar." Ein früherer Entwurf war aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder kassiert worden. Bereits im vergangenen Mai - also vor bald einem Jahr - hatte Innen-Staatssekretär Bernhard Rieder im Landtag versprochen, es werde ein System ohne zentrale Speicherung aufgebaut, bei dem nur registriert wird, welche Behörde die Daten zu der jeweiligen Chip-Nummer verwaltet.

Ohne dieses System droht ein heilloses Chaos. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt nicht umsonst, seinen Hund in mehrere Register eintragen zu lassen - obwohl diese laut Sprecher Marius Tünte miteinander vernetzt sein sollten. Der Chip erhöhe die Wahrscheinlichkeit, ein Tier wiederzufinden sowie "schwarze Schafe" ausfindig zu machen. Gemeint sind Hunde, die einfach ausgesetzt oder gestohlen wurden.

Bei Thüringer Tierheimen ist dagegen eher Resignation herauszuhören: Ob ein ausgebüxter Hund einen Chip hat oder nicht mache kaum einen Unterschied. "Wir können nicht in jeder Kommune anrufen, um den Halter ausfindig zu machen."

Dabei war es wohl gerade die Hoffnung auf die Vorteile eines Chips, die den Autoren des Gesetzes die Hand geführt hatte. Dass Konsequenzen fehlen, sei kein Fehler, sondern volle Absicht - Insider sprechen von "Mut zur Lücke". Das Erfurter Innenministerium nennt es lieber eine "bewusste gesetzgeberische Entscheidung". Voraussetzung sei jedoch, dass die Ordnungsbehörden überhaupt tätig werden, also zum Beispiel Kontrollen durchführen.

Eine Nachbesserung am Gesetz soll immerhin möglich sein. Allerdings muss es dafür erst eine "Evaluierung" des Gesetzes in den zuständigen Ministerien geben. Zeitpunkt: unklar. Einfach zum Jaulen.
Thüringer Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren
Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren trat vor 18 Monaten am 30. September 2011 in Thüringen in Kraft.
Demnach muss jeder Halter seinen Hund kennzeichnen, registrieren und eine Haftpflichtversicherung über eine Schadenssumme von 500 000 Euro (Personenschäden) sowie 250 000 Euro für sonstige Schäden abschließen.

Zudem enthält das Gesetz eine Liste, in der vier Listenhunderassen aufgeführt sind. Für diese Tiere gelten besondere Vorschriften. So dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier nur mit einer Erlaubnis der Behörden gehalten und nicht mehr gezüchtet werden. Dies gilt auch für Kreuzungen.

Außerdem verlangen die Behörden für "gefährliche" Hunde einen Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein. Der Halter muss die Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Kommt der Halter eines Gefahrenhundes diesen Pflichten nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Für Halter anderer Hunde fehlt im Gesetz die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Chip-Pflicht nicht nachgekommen wird.
Pressemeldung v Jens Wenzel
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Hund-ohne-Chip-Gesetz-ohne-Biss;art83467,2483855 von 09.04.2013