Jagdrecht | Tierschutz: Jäger muss vor jedem Schuss sicher über die Tierart sein

Jagdrecht | Tierschutz: Jäger muss vor jedem Schuss sicher über die Tierart sein

Ein Jäger, der nicht sicher weiß, auf was für ein Tier er gerade erschießt, „ist waffenrechtlich unzuverlässig“. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 5. November 2013, bekanntgegebenen Beschluss betont (Az.: 1 L 251.13). Danach muss ein Jäger seinen Waffenschein abgeben, der statt des mutmaßlichen Wildschweins ein Islandpony erlegt hat.
Der Antragsteller hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony getötet. Daraufhin zog die Waffenbehörde den Waffenschein ein. Dagegen wehrte sich der Jäger. Ein einziger Fehlschuss könne seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht infrage stellen. Zudem sei es bereits dunkel gewesen.
Zunächst im Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin nun die Behörde. Dem Jäger fehle es an der notwendigen Zuverlässigkeit. Es bestehe ausreichend Grund für die Annahme, dass er Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werde. Es gehöre zu den „elementaren Verhaltensregeln“ eines Jägers, dass er nur dann schießen dürfe, wenn er sicher ist, um was für ein Tier es sich handelt.
Der Jäger müsse zumindest die Art bestimmt haben, gegebenenfalls auch Geschlecht, Alter und Körperzustand, forderten die Berliner Richter in ihrem Eilbeschluss vom 23. Oktober 2013. „Ansonsten verbiete jede noch so geringe Unsicherheit und Unwägbarkeit den Schuss.“ Auf schlechte Sicht könne sich der Jäger nicht berufen, „da in diesem Fall der Schuss gänzlich hätte unterbleiben müssen“.juragentur

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