PFERDEKAUF | Rücktritt vom Pferdekauf oder Minderung des Kaufpreises

PFERDEKAUF | Rücktritt vom Pferdekauf oder Minderung des Kaufpreises?

Rücktritt vom Pferdekauf oder Minderung des Kaufpreis des Pferdes? Achtung, Pferdekäufer hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Sie haben ein Pferd gekauft? Leider entspricht das neu angeschaffte Pferd nicht Ihren Erwartungen? Es ist krank und / oder kann nicht zu dem Zweck der Anschaffung (Turnierpferd, Springpferd, Anfängerpferd, Zuchtstute) eingesetzt werden?


Als Pferdekäufer haben Sie nun mehrere Möglichkeiten.

Als Pferdekäufer müssen Sie sich entscheiden:

Sie wollen ein anderes Pferd kaufen, dass Ihren Anforderungen entspricht und das gekaufte Pferde an den Verkäufer zurückgeben?
Möchten Sie von dem Kauf des Pferdes zurücktreten? Den Kaufvertrag rückabwickeln? Wenn Sie den Kauf des Pferdes rückabwickeln wollen bedeutet dies, dass Sie Zug um Zug mit der Rückgabe des Pferdes Ihren Kaufpreis vom Pferdeverkäufer zurück erhalten. Je nachdem auch mit der Zahlung von einem Schadensersatz.

Das gekaufte Pferd ist Ihnen ans Herz gewachsen?
Oder möchten Sie das Pferd behalten und nur die Minderung des Kaufpreises gegenüber dem Pferdeverkäufer geltend machen?

Achtung, nur eine Möglichkeit: Rücktritt vom Vertrag mit Rückgabe des Pferdes oder Minderung des Kaufpreises mit Behalt des Pferdes ist möglich!

Leider müssen Sie sich zu einer Sache entschieden, ein Wechsel von Rücktritt vom Pferdekauf zur Minderung des Kaufpreises des Pferdes oder auch umgekehrt ist leider nicht möglich.
Dies sollten Sie sich bewusst sein, da so mancher Pferdekäufer sich später Vorwürfe gemacht hat, nachdem er im ersten Moment der Enttäuschung über den Pferdekauf den Rücktritt erklärte und später dann das doch schon lieb gewonnene Pferd nicht behalten durfte.

Wie Sie sich als Pferdekäufer auch entscheiden, bevor Sie diese Ansprüche gegenüber dem Pferdeverkäufer gelten machen können müssen Sie ihn zuerst über den Mangel des Pferdes informieren und ihn unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.b. Notoperation) ist diese Fristsetzung entbehrlich.

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Sie haben ein Pferd gekauft? Es stellt sich heraus, dass das gekauft Pferd krank ist. Sie möchten den Pferdekauf rückabwickeln, den Kaufpreis zurück und das gekaufte Pferd zurück geben?
Oder Sie möchten den Kaufpreis des Pferdes mindern? Sie möchten das erkrankte Pferd behalten aber vom Pferdeverkäufer einen Schadenersatz?

Als Kanzlei für Pferderecht, spezialisierter Anwalt für Pferdekauf, insb. Gewährleistung beim Pferdekauf, steht Ihnen Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

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