Verdorbenes Pferdefutter erkranktes Pferd / Pferdepension haftet - Anwalt für Pferderecht Ackenheil

Verdorbenes Pferdefutter erkranktes Pferd / Pferdepension haftet - Anwalt für Pferderecht Ackenheil
Haftung der Pferdepension für verdorbenes Pferdefutter. Haftet ein Pferdepensionsbetreiber für an schlechtem Pferdefutter erkranktes Pferd? Verfüttert ein Pferdepensionsbetreiber und Landwirt selbst gemähtes Gras an bei ihm in seiner Obhut stehende Pferde, muss er bei einer bakteriellen Kontamination der Silage verschuldensunabhängig haften.

Da der Landwirt als Pferdefutter das Gras gemäht und gesammelt und damit ein Produkt hergestellt und in den Verkehr gebracht hat, gilt hier das Produkthaftungsgesetz, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 21 U 14/16).

Pferdepension mit Dienstleistung Pferdefütterung und Pferdeversorgung

Im konkreten Fall hatte ein Landwirt auf einem Hof in Iserlohn einen Pferdepensionsbetrieb unterhalten. Die untergebrachten Pferde wurden von ihm versorgt und mit Heu und selbst hergestellter Silage gefüttert. Im Gegensatz zum Heu wird das Gras für die Silage nur angetrocknet und dann meist in Fahrsilos möglichst Luftdicht gelagert.


Pferdepension verfüttert schlecht gewordenes Pferdefutter
Doch 2011 erkrankten nach einer Fütterung mehrere Pferde. Untersuchungen des Pferdefutters brachten an den Tag, dass die Silage mit Bakterien und dem Bakteriengift Botulintoxin verunreinigt war.


Pensionspferde erkranken an verdorbenen Futter
Die Pferdehalter eines Westernreitpferds, die ihr Pferde bei der Pferdepension des Landwirtes untergebracht hatten, forderten daraufhin vom Landwirt Schadenersatz für angefallene Tierarztkosten. Die Behandlungskosten des erkrankten Pferdes beliefen sich bis dahin auf 15.700 Euro.

Das Landgericht Hagen bestätigte den Schadenersatzanspruch der Pferdebesitzer gegenüber der Pferdepension. Die dagegen beim OLG eingelegte Berufung zog der Landwirt und Pferdepensionsbetreiber nach dem Hinweisbeschluss des Gerichts vom 2. November 2016 nun wieder zurück, so dass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig wurde. Der Pferdepensionbetreiber haftet für die an dem verdorbenen Pferdefutter erkranktem Pferd entstanden Tierarztkosten in Höhe von 15.700 Euro.



Pferdepensionsbetreiber hat Pferdefutter durch selbstgemähtes Gras selbst hergestellt

Dadurch, dass der Landwirt das kontaminierte Gras gemäht und gesammelt hat, habe er mit der Silage ein Produkt hergestellt. Als Hersteller müsse er bei einem Produktionsmangel jedoch verschuldensunabhängig haften, betonte das OLG. Es gelte das Produkthaftungsgesetz. Oberlandesgericht Hamm sieht daher durch das selbsthergestellte Pferdefutter eine Haftung des Pferdepensionsbetreibers nach Produkthaftung als geben an.


Pferdepensionsbetreiber haftet für mit Bakterien verseuchtes Pferdefutter

Die Gefahr einer Kontamination der Silage, die zur Entstehung von Botulintoxin führen könne, sei auch allgemein bekannt und dem Landwirt bewusst gewesen. Die Kontamination sei einen Fabrikationsfehler, von dem sich der Herstelle nicht entlassen könne.



Folgen für die Praxis: Zudem kann man nur jeden Pferdestallbetreiber wärmstens anraten sich ausreichend gut gegen Haftungsfälle versichern zu lassen, damit aus einem Haftungsfall nicht eine Existenzbedrohung wird.

Als Spezialisten für Pferderecht vertritt Anwalt Ackenheil Pferdepensionsbetreiber und Pferdebesitzer in allen haftungsrechtlichen Fragen rund um die Pferdehaftung, dem Pferdepensionsvertrag der Pferdehaterhaftung. - Bundesweite Rechtsberatung PFERDERECHT -


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