Reiten im Wald generell erlaubt nach Landesnaturschutzgesetz - Anwalt für Pferderecht

Reiten im Wald generell erlaubt nach Landesnaturschutzgesetz - Anwalt für Pferderecht

Reiten im Wald generell erlaubt. Aufgrund Änderungen des Landesnaturschutzgesetz werden Sperrzonen für Reiter aufgehoben.Welche Änderungen gibt es für Pferd und Reiter ab den 1.1.2018? Ab dem 1. Januar 2018 ist z.b. das Reiten im Wald im Kreis Oberberg generell erlaubt. Auf den für Pferd und Reiter bislang gesperrten gekennzeichneten Wanderwegen darf dann geritten werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Reitregelung im Landesnaturschutzgesetz werden alle bisher geltenden Sperrzonen aufgehoben. Dazu hatte der Kreis bereits 1981 gekennzeichnete Wanderwege sowie Wander-, Sport- und Lehrpfade erklärt. Das ist ab übernächster Woche hinfällig.

Landesnaturschutzgesetz: Reiten im Wald erlaubt, jedoch Einschränkungen sind möglich
Der Kreis hat die Möglichkeit, das Reiten in besonders für Erholungszwecke genutzten Waldgebieten einzuschränken, müsste dazu aber spezielle Reitwege ausweisen und ausschildern. Der Kreis will eine möglichst einfache Lösung finden, denn echte Konflikte zwischen Reitern und andern Erholungssuchende in den hiesigen Wäldern gebe es nur selten, heißt es seitens der Verwaltung.

Der Landesbetrieb Wald und Holz hat eine Einschränkung der Reitzonen bereits abgelehnt, weil dadurch der Einsatz von Rückepferden bei der Holzernte eingeschränkt würde. Derzeit werden auch Waldbesitzer, Reitverbände und Kommunen noch angehört.
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