Pferdetritt | Reiterin wird vom Pferd getreten - Anwalt für Pferderecht Ackenheil

Pferdetritt | Reiterin wird vom Pferd getreten - Anwalt für Pferderecht Ackenheil

Haftung | Schmerzensgeld nach Pferdetritt: Aktueller Fall - Eine junge Reiterin führte ein Pferd durch eine Gasse, woraufhin das geführte Pferd mit einem weiteren Pferd aneinander geraten ist. Das Aufeinandertreffen der beiden Pferde führte zum Streit, bei dem beide Pferde ausschlugen. Bei diesem Pferdekampf hatte eines der ausschlagenden Pferde die Reiterin mit dem Huf am Kopf getroffen. Der aktuelle Gesundheitsstand der jungen Reiterin, ein erst 10 Jahre altes Mädchen, ist nicht bekannt.

Schnell kann es passieren, dass man durch einen Pferdetritt schwere Verletzungen davon trägt. Das sonst gelassene Pferd scheut plötzlich, schlägt aus. Der Gesetzgeber sieht hierbei die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr, für die der Tierhalter einzustehen hat. So hat grundsätzlich der Pferdebesitzer für den von seinem Pferd verursachten Schaden insb. Schmerzensgeld aufzukommen wenn nicht ein Mitverschulden des Geschädigten haftungsmindernd nachzuweisen ist.

Wer haftet bei einem Pferdetritt - Die Haftung von Reitschule und Reiterhof

Wer haftet nach einem Unfall mit einem Pferd, z.b. wenn ein Reiter durch einen Pferdetritt verletzt wird? Die Reitschule bzw der Reiterhof muss darlegen und beweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten vollständig erfüllt hat und keinen Pflichtverstoß begangen hat und ihnen dadurch ein Mitverschulden an dem Pferdeunfall zuzurechnen ist.
Es sollte daher selbstverständlich sein, dass im Vorfeld der Reiterhof oder auch die Reitschule sein Personal gerade im Umgang mit Pferden sorgfältig ausgewählt und geschult hat. Die häufige Vorgehensweise in engagierte Reitschüler, Praktikanten und/oder ungeschulte Mitarbeiter für solche Dienstleistungen an den Pferden einzusetzen kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen mit sich führen und sollte der Vergangenheit angehören.

Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Pferdeunfall und Reitunfall

Zudem kann man nur jedem Betreiber von einer Reitschule, Reiterhof und Pferdestall, wärmstens anraten sich ausreichend gut gegen Haftungsfälle versichern zu lassen, damit aus einem Haftungsfall nicht eine Existenzbedrohung wird.

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