Pferdetransport: Pferd verletzt sich beim Pferdetransport - Haftung und Schadenersatz

Pferdetransport: Pferd verletzt sich beim Transport - Haftung und Schadenersatz
Wer haftet wenn sich das Pferd bei dem Transport verletzt? Pferdetransport: Pferd verletzt sich beim Transport - Haftung und Schadenersatz

Der Transport eines Pferdes ist für viele Pferdebesitzer eine heikle Angelegenheit. Nicht nur die Fahrt Pferdeanhänger oder Pferdetransporter selbst ist für die Pferde oftmals eine große nervliche Belastung und physische Anstrengung, sondern auch Einladen und Ausladen der Pferde ist oftmals mit großen Gefahren verbunden. Viele Pferde müssen sogar mit Medikamenten ruhig gestellt werden um den Transport sicherzustellen. Das Verladen von Pferden kann schnell zu einer Gefährlichen Situation für Pferd und Mensch werden. Verletzt sich das Pferd bei dem Transport kann zur Sorge um das Pferd, auch schnell ein großer finanziellen Verlusten auf einen zukommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart musste im folgenden Haftungsfall entscheiden, wer für die Verletzungen eines Pferdes nach einem Transport einzustehenden hat.

Pferdetransport durch Transporteur
Eine Pferdehalterin wollte Ihr Pferd zu einem Turnier transportieren. Die Halterin des Pferdes hatte zuvor einen Einstell- und Trainingsvertrag abgeschlossen, bei dem sich der Pferdetrainer auch zum Transport des Pferdes zu Turnieren verpflichtet hatten.
Hierzu bediente sich der Pferdetrainer eines Transporteurs, der bei dieser Fahrt insgesamt sechs Pferde zum Turnier brachte. Das Pferd der Halterin verletzte sich auf der Fahrt leider so schwer, dass es wenige Tage später eingeschläfert werden musste. Anders als die Halterin des verletzten Sportpferdes annahm, standen ihr für diesen Verlust keine Ansprüche gegen den Transporteur oder den Trainer zu.

Haftungsausschluss im Einstellvertrag / Trainervertrag
Im abgeschlossen Einstellvertrag der auch der Trainingsvertrag war eine Haftung für sämtliche Schäden am Pferd ausgeschlossen. Diese Klausel über den Haftungsausschluss war allerdings unwirksam, da es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelte, in denen ein so weit reichender Ausschuss der Haftung nicht zulässig war.

Haftung beim Pferdetransport: Wer ist für die Verletzungen des transportierten Pferdes verantwortlich? Gab es ein Mitverschulden?
Das Gericht konnte allerdings keine Pflichtwidrigkeit der Trainer erkennen. Weder war ihnen ein möglicher Fehler des Transporteurs zuzurechnen, noch mussten sie selbst weitergehende Pflichten erfüllen. Insbesondere gab es nach Ansicht des Gerichts keine festen Regeln, in welchen Abständen z.B. eine Kontrolle der Tiere bei einer längeren Fahrt notwendig gewesen wäre. Ausdrücklich lehnte das Gericht ab, dass z.B. Kameras eingerichtet werden müssten. Der Klägerin gelang so nicht der Nachweis, dass die Trainer tatsächlich etwas falsch gemacht hatten. OLG Stuttgart AZ: 3 U 232/08. Anwalt Pferderecht Stuttgart


Tipp vom Anwalt für Pferderecht
Den persönlichen Verlust eines Pferdes kann keine Versicherung ersetzen. Auch kann es oftmals keinen Ersatz gerade für ein teures Sportpferd oder auch einen Zuchthengst geben. Jedoch um neben dem persönlichen Verlust nicht auch noch den wirtschaftlichen Schaden tragen zu müssen, ist daher sicherlich der Abschluss einer Transportversicherung sehr nützlich. Unabdingbar, wenn der Transport des Pferdes von Ihnen selbst durchgeführt werden soll.
Wird der Pferdetransport von Einsteller oder auch Trainer durch Beauftragung eines Spediteur organisiert, sollte darauf drängt werden, dass Verträge ausdrücklich auch im Namen und zugunsten des Halters des Pferdes abschlossen werden. Zudem sollte der Trainer auch die Haftung für den Transport des Pferdes übernehmen gerade wenn dieser mit dem Pferd an dem Turnier teil nimmt.


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