PFERDEBESTATTUNG: Kann ich mein Pferd einäschern lassen? Einäscherung in Deutschland

PFERDEBESTATTUNG - Kann ich mein Pferd einäschern lassen? Einäscherung von Pferden in Deutschland

Ja, Pferde dürfen in Deutschland künftig in einem Krematorium für Tiere eingeäschert werden.
Was u.a. Hundebesitzern in Deutschland schon lange möglich war – die Einäscherung des geliebten verstorbenen Hundes – war Pferde-Besitzern leider verwehrt. Viele Pferdehalter scheuen sich davor nach dem Tod des Pferdes das Pferd zum Abdecker oder Schlachter zu geben.
Wollte man sein Pferd einäschern lassen und die Asche seines geliebten Pferdes würdevoll aufbewahren oder bestatten, musste man als Pferdebesitzer früher viele Kilometer in das Ausland fahren.


Nach dem Tod des Pferdes - Was dann?

Wer sein totes Pferd nicht der Tierkörperbeseitigung übergeben wollte, musste es dazu ins Ausland schaffen lassen wie etwa in die Niederlande. Das wird sich nun ändern.
Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die zulässt, Pferde in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.


Einäschern von Pferden: Verfahren, Antrag, Kosten

Aus Seuchenschutzgründen muss aber für das Einäschern eines Pferdes eine Ausnahmegenehmigung vom örtlichen Veterinäramt eingeholt werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Einäscherung meines Pferdes stelle?
Die Kosten für diesen Bescheid belaufen sich laut Bundeslandwirtschaftsministeriums auf etwa 12 Euro.
Diese Gesetzesänderung ermöglicht es Pferdebesitzern, ihre Pferde künftig würdevoll bestatten zu lassen.

Was kostet die Bestattung meines Pferde wenn ich mein Pferd in Deutschland einäschern lasse?

Kosten Krematorium | Einäscherung Pferd
Die Einäscherungen von grossen Tieren wie einem Pferd sind nicht gerade billig. Als Pferdebesitzer sollte man für die Kosten des Krematoriums so ca. 400 Euro für ein Pony bis hin zu 1500 Euro für ein schweres Kaltblut einplanen. Diese Höhe entspricht in etwa den Kosten für die Einäscherung ohne den Pferdetransport im Ausland.

Bisher war das Einäschern von Pferden oftmals eine Odyssee. Es mussten Genehmigungen für den Transporte der toten Pferde zum Einäschern im Ausland wurden eingeholt werden, die dann mitunter nicht anerkannt wurden. Zuweilen gaben Tierkliniken die verstorben Pferde nicht an die Pferdebesitzer heraus.

Mit der Gesetzesänderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes das seit 12. 02.2017 in Kraft ist, kommt man endlich dem Wunsch vieler Pferdehalter nach, die geliebten Pferde nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Deutschland würde Nachbarstaaten wie etwa den Niederlanden und Dänemark folgen, wo die Einäscherung von Pferden seit Jahren legal ist. Einfach vergraben werden darf man Pferde in Deutschland weiterhin nicht.

Am 11. August 2016 wurde im Bundesgesetzblatt jenes Gesetz veröffentlicht, das künftig die Einäscherung von Pferden in deutschen Tierkrematorien ermöglichen wird. Bereits am 2. März 2016 hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) beschlossen (wir berichteten hierüber 2016 auf unserer Facebookseite Anwalt für Pferde Ackenheil Anwaltskanzlei für Pferderecht). Am 8. Juli 2016 stimmte auch der Bundesrat der Vorlage zu – Das Gesetz ist nun seit dem 12.02.2017 in Kraft.
Hier zum Gesetz

Quelle: u.a. Presse Bundesministerium Ernährung u. Landwirtschaft. FB Anwalt für Pferde Ackenheil


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