PFERDERECHT / Falschbehandlung Tierarzt: Schadenersatz bei tierärztlichem BehandlungsfehlerEine
Pferdebesitzerin verlangt
Schadenersatz i. H.v. 100.000 Euro von einem Tierarzt, der ihr Pferd nach einen
Pferdetritt oberflächlich behandelte. Das
Pferd wurde von einem anderen
Pferd gegen das rechte Hinterbein getreten. Die Halterin rief einen Tierarzt, der zunächst die offene Wunde versorgte. Weitere Untersuchungen wurden nicht vorgenommen. Der Tierarzt übersah daher, dass das Bein des
Pferdes bedingt durch den Tritt angebrochen war. Der Spalt im Knochen des Pferdes vergrößerte sich, so dass letztlich der Knochen beim Aufstehen des Pferdes brach. Die anschließend durchgeführte Operation mißlang, weshalb das
Pferd letztlich erlöst werden musste. Die
Pferdehalterin machte nun dem
Tierarzt den Vorwurf, er habe ihr Pferd falsch behandelt und verlangte daher von ihm
Schadensersatz.
Der Tierarzt war jedoch der Auffassung, das Bein des Pferdes wäre sowieso gebrochen. Die
Pferdehalterin konnte nicht beweisen, dass der
Tierarzt durch eine entsprechende Behandlung den Bruch hätte verhindern können. Der Tierarzt konnte im Gegenzug nicht beweisen, dass das Bein sowieso gebrochen wäre. Entscheidend für den Rechtsstreit war daher die
Beweislastverteilung.
Wer musste also was in diesem Rechtsstreit beweisen? Grundsätzlich trifft den Kläger die volle Beweislast. Handelt es sich jedoch um einen groben Behandlungsfehler so tritt eine Beweislastumkehr ein. Grob sind solche Behandlungsfehler, die sich als Verstöße gegen elementare Behandlungsregeln, gegen elementare Erkenntnisse der Medizin darstellen, es sich demnach um Fälle handelt, die aus objektiv ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich sind, weil sie einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfen. Bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler als grob einzuordnen ist, handelt es sich um eine durch ein Gericht vorzunehmende juristische Wertung. Diese wertende Entscheidung hat auf tatsächlichen Anhaltspunkten zu beruhen, die sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben. So urteilten dem Grunde nach bereits das LG Oldenburg im Jahre 2007 sowie das OLG Frankfurt am Main 2011.
Wer muss die Falschbehandlung beweisen?Wenn die Beweislastumkehr eintritt muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler nicht die Ursache nachfolgender Gesundheitsschäden war. Dieser in der Humanmedizin seit langer Zeit geltende Grundsatz gilt nun nach der aktuellen Entscheidung des BGH auch für
Tierärzte.
Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: VI ZR 247/15) entschieden, dass der
Tierarzt nach einem groben Behandlungsfehler nun in der Beweispflicht ist. Was bereits seit längerer Zeit in der Humanmedizin die Regel ist gilt nun auch für
Tierärzte.
Der BGH führt in seiner Begründung aus, dass sich die Tätigkeiten der Humanärzte wie diejenigen der
Tierärzte auf einen lebenden Organismus beziehen. Die Auswirkungen eines Behandlungsfehlers sind daher ähnlich. Der Fehler sei eine wichtige mögliche Ursache, die gleichzeitig „die Beweisnot auf Seiten des Geschädigten vertieft“. Die Beweislastumkehr zu Lasten des Tierarztes ist daher nach Auffassung der Richter gerechtfertigt.
Um umfassenden rechtlich kompetent auf dem Gebiet des
Tierarztmedizinrechts beraten zu können und hierfür tierärztliche Diagnosen, Befunde, Therapien, Operationstechniken, tierärztliche Rechnungen, Gutachten ect. korrekt bewerten zu können müssen selbstverständlich auch medizinrechtliche Kenntnisse mit einfliessen. Ein hervorzuhebendes Merkmal der Tierkanzlei Ackenheil ist hierbei der fachübergreifende Zusammenschluss der Rechtsgebiete Medizinrecht | Tiermedizinrecht | Tierarzthaftung - PFERDERECHT
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung
PFERDERECHT | Anwalt für Pferderecht - Pferderechtsanwalt Ackenheil
PFERDEANWALT Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team berät Sie gerne im Bereich des Pferderechts in allen Rechtsstreitigkeiten, rund um das Pferd und den Reiter außergerichtlich, gerichtlich, und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.
Das Pferderecht umfasst u.a.:
Erstellung und Überprüfung von Verträgen
Pferdekauf ( Gewährleistung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz...)
Mängelhaftung beim Pferdekaufvertrag,
Ankaufsuntersuchung,
Tierarzthaftung, Tierarzthaftpflichtrecht
Pferd verursacht Unfall (Tierhalterhaftung)
Reitunfälle,
Weideunfälle,
Pferdeeinstellungsvertrag,
Pferdepensionsvertrag,
Tierarzthaftpflichtrecht,
Pferdehüterhaftung,
Tierhalterhaftung,
Schadensersatzansprüche aus der Tierhalterhaftung,
Tierarztrecht, Haftung des Tierarztes,
Zuchtrecht,
Tierhalterhaftpflicht,
Vereinsrecht,
Verbandsrecht,
Schiedsrecht,
Schadensersatzansprüche Halterhaftung,
Unfallrecht,
Tierhaftpflichtversicherung
Versicherungsrecht
Pferdehalterhaftung
Tierschutzrecht
Recht rund um das Pferd...
Unser Service - Bundesweite Rechtsberatung
Spezialisierte Anwälte für PFERDERECHT finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächster Nähe. Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Pferdetrainern und Beratern
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.
In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich.
Die Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Beratung notwendigen Unterlagen (Schriftverkehr, Vertrag, Fotos, Arztbefunde usw.) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833
Ackenheil Anwaltskanzlei
Kanzlei für Tierrecht / Pferderecht / Hunderecht
Vereins-und Verbandsrecht / Tierarzthaftung
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Tel.: 06136 – 762833
Bundesweite Rechtsberatung
Email:
[email protected]
Web: http://www.tierrecht-anwalt.de
Facebook: http://www.facebook.com/tierrecht.anwalt
Fax: 06136 – 763291
Raiffeisenstrasse 23 a
55270 Klein-Winternheim/Mainz
Tierärztliche Falschbehandlung | Behandlungsfehler beim Pferd -
Weitere interessante Beiträge:
Tierarzt haftet nach Falschbehandlung eines Pferdes - 60.000 Euro Schadensersatz
Der Tierarzt haftet für ein nach einer nicht notwendigen Operation eines daraufhin lahmenden Pferdes ( Dressurhengstes ). Der behandelnde Tierarzt schuldet den Eigentümern des Pferdes 60.000 Euro Schadensersatz…Tierarzt muss über Behandlung aufklären | Tierarzthaftung beim Pferd | Schadenersatz
Auch Tierärzte haben Aufklärungs- und Beratungspflichten. Zumindest bei risikoreichen Behandlungen eines Tieres (hier: Pferd) und bei erheblichen finanziellen Interessen des Tierhalters müssen Tierärzte über die Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über Behandlungsalternativen aufklären...Tags:Pferdetritt,Tierarzt,Falschbehandlung,Schadenersatz,Behandlungsfehler