Hundezucht braucht Baugenehmigung für ZwingerEin Hundezüchter betreibt auf dem Areal eine beim Ordnungsamt angemeldete gewerbliche Hundezucht mit ungefähr sechs bis acht Zuchthunden und einem variierenden Welpenbestand. Zwar wurde dem Hundezüchter das Hauptgebäude durch eine erteilte Baugenehmigung erlaubt jedoch kann diese Baugenehmigung nicht auch die Zwinger bzw das Hundegehege der
Hundezucht im Aussenbereich mit beinhalten, da durch den Betrieb der Hundezucht relevante Änderung in der Nutzung des Grundstückes und deren Anlagen vorliegt, weil die geänderte Nutzweise als Hundezucht mit Hundezwingen im Aussenbereich für die Nachbarschaft mit einer erhöhte Belastungen verbunden ist.
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