HUNDEZUCHT: Gewerbsmäßige Hundezucht - Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz

HUNDEZUCHT:Gewerbsmäßige Hundezucht - Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz

Gewerbsmäßige Hundezüchter bedürfen einer Genehmigung nach § 11 Abs.2 TierSchG. Sie sind Hundezüchter und Halten 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen in Ihrer Zucht? Sie haben 3 oder mehr Würfe pro Jahr in Ihrer Hundezucht? Als Hundezüchter betreiben Sie eine professionelle Homepage? Sie planen die Verpaarungen der Elterntiere und züchten planmäßig? Sie bieten dauerhaft Welpen in Anzeigen wie z.B. Ebay Kleinanzeigen, Tiermarkt an?
Dann spricht vieles dafür, dass Sie Ihre Hundezucht nicht als eine Hobbyzucht sondern als gewerbliche Hundezucht anzusehen ist und Sie für Ihre gewerbsmässige Hundezucht eine Erlaubnis nach § 11 TSchG (Erlaubnis für gewerbliche Hundezüchter nach dem Tierschutzgesetz) benötigen … >> Weiterlesen <<

Sie züchten Hunde? Als Hundezüchter fragen Sie sich, ob ihre Hundezucht eine Hobbyzucht oder eine gewerbliche Hundezucht ist? Welche besonderen Regelungen müssen Sie als gewerblicher Hundezüchter beachten? Haftung als Hundezüchter? Haftungsausschluss im Kaufvertrag? Schadensersatz?

Näheres zu Paragraph 11 Hundezucht Wann benötigt ein Hundezüchter die Erlaubnis nach Paragraph 11 Abs.1 Nr.7 Tierschutzgesetz?


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