HUNDEZUCHT: Hundezucht darf auf ein Hund begrenzt werden

HUNDEZUCHT: Hundezucht darf auf ein Hund begrenzt werden
Die Anzahl der Hunde einer Hundezucht darf von der Behörde begrenzt werden. Eine Baubehörde ist berechtigt, in einem Mischgebiet die Haltung von Hunden im Freien auf ein Hund zu begrenzen. Damit soll vorwiegend dem Ruhebedürfnis der angrenzenden Nachbarschaft Rechnung getragen werden. Denn die Haltung mehrerer Hunde (hier: Riesenschnauzer) im Freien auf dichtem Raum führt insbesondere in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden zu erheblichen Lärmbelästigungen. Der Hundezüchter wurde daher verurteilt, seine drei Zuchthündinnen, seine weiteren vier bis fünf ausgewachsenen Hunde und seine zahlreichen Welpen auf einen Hund zu reduzieren. Diese Begrenzung gilt aber nur für die Tierhaltung Hundehaltung im Freien. Die Haltung weiterer Hunde im Wohnhaus sei dagegen erlaubt. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 5 S 2771/02

Gewerbliche Hundezucht benötigt Paragraph11 Tierschutzgesetz Erlaubnis Näheres hierzu unter: Wann benötigt ein Hundezüchter die Erlaubnis für die Hundezucht bedarf § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchGTierschutzgesetz?


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