TIERSCHUTZVEREIN: Tierschutzarbeit nur in Absprache mit Naturschutzbehörden

TIERSCHUTZVEREIN: Tierschutzarbeit nur in Absprache mit Naturschutzbehörden
Tierschutzverein darf seine Tierschutzarbeit nur in Absprache mit den Naturschutzbehörden tätigen. Ob die Auswilderung von Wisenten im Rothaargebirge Bestand hat, müssen die Naturschutzbehörden entscheiden. Denn die Tiere stehen unter Naturschutz…. << Weiter >>

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Vereinsrecht | Tierschutzverein: Sind Tierretter und Tiervermittler Händler?

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll über die Tätigkeit von Tierschützern sogenannter Tierretter entscheiden, die Hunde oder andere Tiere nach Deutschland bringen (z.B. Einfuhr von Hunden aus dem Ausland) und hier gegen eine „Schutzgebühr“ abgeben.... Mehr…lesen