Vereinsrecht: Ehrenamtliche Helfer nur beim Helfen unfallversichert

Vereinsrecht: Ehrenamtliche Helfer nur beim Helfen unfallversichert

Ehrenamtliche Helfer stehen nur bei einem Helfereinsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine für die Ehrenamtlichen veranstaltete Dankesfeier ist dagegen Privatsache und daher nicht versichert,.... Mehr…lesen

Vereinsrecht / Verbandsrecht / Zuchtrecht / Tierschutzrecht - Anwalt Ackenheil

Vereinsrecht / Verbandsrecht / Zuchtrecht / Tierschutzrecht - Anwalt Ackenheil

Tierrecht | Rechtsanwalt für Tierrecht | Vereinsrecht | Zuchtrecht | Tierschutzrecht

Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei | Tierrechtskanzlei bildet u.a. der Rechtsbereich Vereinsrecht und Verbandsrecht.

Rechtsanwalt Ackenheil berät Sie gerne in allen Fragen des Vereins-und Verbandsrecht.

IHRE KANZLEI FÜR VEREINSRECHT - ACKENHEIL ANWALTSKANZLEI

Rechtsanwalt Ackenheil ist für Sie genau der richtige Spezialist, wenn Sie vor Rechtsproblemen rund um den Verein, der Gründung eines Tierschutzvereins oder einem Zuchtverein stehen – Von der Gründung eines Vereins, einer Tierschutzorganisation bis hin zur allgemeinen rechtlichen Beratung.

Sie sind im Tierschutz engagiert und möchten einen Tierschutzverein gründen? Welche Genehmigungen benötigen Sie zur Gründung eines Tierschutzvereins? Welche gesetzlichen Regelungen sind bei der Gründung eines Tierschutzvereins zu beachten?
Die meisten Tierschutzorganisationen sind in der Regel eingetragene Vereine (e.V.), die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und daher steuerliche Vorteile genießen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist deshalb für jeden Verein von besonderer Bedeutung.

Bei der Gründung eines Vereins helfen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Vereinsrecht / Tierschutzrecht gerne weiter.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten überregional! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Vereinsrecht / Tierschutzrecht…
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE! Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil

Das Vereinsrecht umfasst u.a.

  • Satzungen, Vereinsordnungen, Verträgen (Erstellung und Überprüfung)
  • rechtliche Beratung zur Gründung eines Vereins
  • rechtliche Beratung Gründung Tierschutzverein
  • Eintragungsverfahren beim Registergericht
  • rechtliche Beratung Vereinsorganen und einzelnen Mitgliedern (Haftungsfragen etc.)
  • vereinsgerichtliche Verfahren (Ehrenrat, VDH usw.)
  • Vereinsrecht in Verbindung mit Tierschutzrecht
  • Satzungsrecht von Vereinen,
  • Vertretung vor Schiedsgerichten
  • gerichtliche Vertretung
  • Seminarveranstaltungen Vereine und deren Mitgliedern (Rechtsseminare für Zuchtverein / Tierschutzverein)


Zögern Sie nicht, mit uns als Experten für Vereinsrecht Kontakt aufzunehmen.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung im Vereinsrecht und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern und Beratern.

Anwalt für Vereinsrecht - Rechtsanwalt Ackenheil

Bundesweite Rechtsberatung Vereinsrecht / Verbandsrecht:

Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen, Anträge zur Mitgliederversammlung, Teilnahme und beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten,
z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine, Vertretung vor allen staatlichen Gerichten

Außergerichtliche Tätigkeiten Vereinsrecht / Verbandsrecht:

Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Fertigung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
Fertigung von Anträgen und deren Begründung,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen
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