Vereinsrecht / Verbandsrecht / Zuchtrecht / Tierschutzrecht - Anwalt Ackenheil

Vereinsrecht / Verbandsrecht / Zuchtrecht / Tierschutzrecht - Anwalt Ackenheil

Tierrecht | Rechtsanwalt für Tierrecht | Vereinsrecht | Zuchtrecht | Tierschutzrecht

Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei | Tierrechtskanzlei bildet u.a. der Rechtsbereich Vereinsrecht und Verbandsrecht.

Rechtsanwalt Ackenheil berät Sie gerne in allen Fragen des Vereins-und Verbandsrecht.

IHRE KANZLEI FÜR VEREINSRECHT - ACKENHEIL ANWALTSKANZLEI

Rechtsanwalt Ackenheil ist für Sie genau der richtige Spezialist, wenn Sie vor Rechtsproblemen rund um den Verein, der Gründung eines Tierschutzvereins oder einem Zuchtverein stehen – Von der Gründung eines Vereins, einer Tierschutzorganisation bis hin zur allgemeinen rechtlichen Beratung.

Sie sind im Tierschutz engagiert und möchten einen Tierschutzverein gründen? Welche Genehmigungen benötigen Sie zur Gründung eines Tierschutzvereins? Welche gesetzlichen Regelungen sind bei der Gründung eines Tierschutzvereins zu beachten?
Die meisten Tierschutzorganisationen sind in der Regel eingetragene Vereine (e.V.), die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und daher steuerliche Vorteile genießen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist deshalb für jeden Verein von besonderer Bedeutung.

Bei der Gründung eines Vereins helfen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Vereinsrecht / Tierschutzrecht gerne weiter.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten überregional! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Vereinsrecht / Tierschutzrecht…
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE! Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil

Das Vereinsrecht umfasst u.a.

  • Satzungen, Vereinsordnungen, Verträgen (Erstellung und Überprüfung)
  • rechtliche Beratung zur Gründung eines Vereins
  • rechtliche Beratung Gründung Tierschutzverein
  • Eintragungsverfahren beim Registergericht
  • rechtliche Beratung Vereinsorganen und einzelnen Mitgliedern (Haftungsfragen etc.)
  • vereinsgerichtliche Verfahren (Ehrenrat, VDH usw.)
  • Vereinsrecht in Verbindung mit Tierschutzrecht
  • Satzungsrecht von Vereinen,
  • Vertretung vor Schiedsgerichten
  • gerichtliche Vertretung
  • Seminarveranstaltungen Vereine und deren Mitgliedern (Rechtsseminare für Zuchtverein / Tierschutzverein)


Zögern Sie nicht, mit uns als Experten für Vereinsrecht Kontakt aufzunehmen.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung im Vereinsrecht und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern und Beratern.

Anwalt für Vereinsrecht - Rechtsanwalt Ackenheil

Bundesweite Rechtsberatung Vereinsrecht / Verbandsrecht:

Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen, Anträge zur Mitgliederversammlung, Teilnahme und beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten,
z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine, Vertretung vor allen staatlichen Gerichten

Außergerichtliche Tätigkeiten Vereinsrecht / Verbandsrecht:

Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Fertigung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
Fertigung von Anträgen und deren Begründung,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen
Rechtsanwalt für Vereinsrecht / Verbandsrecht - Anwalt Ackenheil

Vereinsrecht | Rechtsanwalt für Tierrecht | Vereins -und Verbandsrecht | Zuchtrecht

Ein Schwerpunkt von Tieranwalt Ackenheil und seiner Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht / Vereins-und Verbandsrecht bildet u.a. der Rechtsbereich Vereinsrecht und Verbandsrecht.

Rechtsanwalt Ackenheil berät Sie gerne in allen Fragen des Vereins-und Verbandsrecht.


Das Vereinsrecht umfasst u.a.

Anwalt für Vereinsrecht - Rechtsanwalt Ackenheil

bundesweite Rechtsberatung Vereinsrecht / Verbandsrecht:

Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen
Teilnahme und beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Vereinssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten, (z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine).

Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Erstellung und Prüfung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Sitzungen
Gründung eines Vereins


Als Ihr Anwalt für Vereinsrecht und Verbandsrecht unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der
Vereinsgründung oder der Verbandsgründung, der laufenden Vereinsorganisation und dem Management von Vereinen und Verbänden. Außerdem sind wir Ihnen gerne auch bei Umstrukturierungen von Vereinen und Satzungsänderungen behilflich.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Vereinsrecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Vereinsrecht Anwalt Kontaktformular
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