TIERSCHUTZVEREIN: Für Hundetransport aus dem Ausland gelten die EU-Verordnungen für gewerbsmäßige Tiertransporte

TIERSCHUTZVEREIN: Für Hundetransport aus dem Ausland gelten die EU-Verordnungen für gewerbsmäßige Tiertransporte

Bringen Tierschützer regelmäßig herrenlose Hunde aus anderen EU-Staaten nach Deutschland, müssen sie grundsätzlich die Vorschriften für kommerzielle Tiertransporte beachten. Dies gilt bereits dann, wenn die Hunde gegen ein kostendeckendes Entgelt abgegeben werden.. Mehr…lesen