Vereinsrecht: Ehrenamtliche Helfer nur beim Helfen unfallversichert

Vereinsrecht: Ehrenamtliche Helfer nur beim Helfen unfallversichert

Ehrenamtliche Helfer stehen nur bei einem Helfereinsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine für die Ehrenamtlichen veranstaltete Dankesfeier ist dagegen Privatsache und daher nicht versichert,.... Mehr…lesen