Tierschutzverein & Tierschutzverband: Keine Verbandsklage für Tierschutzorganisation PETA - Tieranwalt Ackenheil

Tierschutzverein und Tierschutzverband: Keine Verbandsklage für Tierschutzorganisation PETA

Wann kann ein Verein oder ein Verband eine Verbandsklage erheben, ohne dass sie selbst in eigenen Rechten verletzt sind? Es reicht eine Verletzung der Rechte der Allgemeinheit aus. So können etwa Verbraucherschutzverbände Firmen auf Unterlassung der Verwendung rechtswidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verklagen, Umweltverbänden steht ein Klagerecht gegen Behördenentscheidungen zu, die den Naturschutz betreffen. In acht Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, haben auch Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht, beispielsweise wenn Veterinärämter ihren Tierschutzaufgaben nicht nachkommen. PETA wurde ein Verbandsklagerecht abgelehnt. Anwalt für Vereins-und Verbandsrecht Ackenheil. Mehr…lesen