Tierschutzverein & Tierschutzverband: Keine Verbandsklage für Tierschutzorganisation PETA - Tieranwalt Ackenheil

Tierschutzverein und Tierschutzverband: Keine Verbandsklage für Tierschutzorganisation PETA

Wann kann ein Verein oder ein Verband eine Verbandsklage erheben, ohne dass sie selbst in eigenen Rechten verletzt sind? Es reicht eine Verletzung der Rechte der Allgemeinheit aus. So können etwa Verbraucherschutzverbände Firmen auf Unterlassung der Verwendung rechtswidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verklagen, Umweltverbänden steht ein Klagerecht gegen Behördenentscheidungen zu, die den Naturschutz betreffen. In acht Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, haben auch Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht, beispielsweise wenn Veterinärämter ihren Tierschutzaufgaben nicht nachkommen. PETA wurde ein Verbandsklagerecht abgelehnt. Anwalt für Vereins-und Verbandsrecht Ackenheil.
Tierschutzverein und Tierschutzverband: Keine Verbandsklage für Tierschutzorganisation PETA

Anerkannte Vereine oder Verbände können eine Verbandsklage erheben, ohne dass sie selbst in eigenen Rechten verletzt sind. Es reicht eine Verletzung der Rechte der Allgemeinheit aus. So können etwa Verbraucherschutzverbände Firmen auf Unterlassung der Verwendung rechtswidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verklagen, Umweltverbänden steht ein Klagerecht gegen Behördenentscheidungen zu, die den Naturschutz betreffen. In acht Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, haben auch Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht, beispielsweise wenn Veterinärämter ihren Tierschutzaufgaben nicht nachkommen.

Allerdings steht nur seriösen Verbänden ein Abmahn- und Klagerecht zu. Sie müssen daher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und sich beim Bundesamt der Justiz registrieren lassen. Zu diesen Voraussetzungen gehört etwa, dass der Verband seine Aufgaben sachgerecht erfüllen kann und einen leistungsfähigen Mitgliederkreis hat.

Tierschutzorganisation hat kein Verbandsklagerecht

Die Tierschutzorganisation PETA hat vom Land Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Gewährung eines Verbandsklagerechts. Wegen der geringen Zahl von nur sieben stimmberechtigten Mitgliedern ist die „Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung nicht hinreichend dauerhaft gesichert“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim.


Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verweist bei PETA auf zu wenige ordentliche Mitglieder


Die Voraussetzungen für ein Verbandsklagerecht seien bei PETA nicht erfüllt, so der Verwaltungsgerichtshof. Zwar sei PETA, wie erforderlich, landesweit tätig. Auch gebe es aufgrund der langjährigen Tätigkeit einen großen Zufluss an Spenden und an Beiträgen von Fördermitgliedern. Die Tierschutzorganisation verfüge in Baden-Württemberg jedoch nur über sieben ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder. Damit sei eine „sachgerechte Aufgabenerfüllung nicht hinreichend dauerhaft gesichert“. Bei einem Unterschreiten der Zahl von 40 ordentlichen Mitgliedern gebe es Zweifel an der Gewähr der sachgerechten Aufgabenerfüllung.

Auch könne nicht jedermann als Mitglied mit vollem Stimmrecht PETA beitreten. Dies sei aber eine gesetzliche Voraussetzung für den Anspruch auf ein Verbandsklagerecht. Auf der Homepage werde insbesondere auf die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht verwiesen. Wie jemand ordentliches Mitglied werden kann, werde dagegen nicht ausreichend erläutert, rügte der VGH.

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