Entgeltliche Tiervermittlung - Tierschutzvereine sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und müssen die Vermittlungsgebühren voll versteuern

Vereinsrecht: Entgeltliche Tiervermittlung - Tierschutzvereine sind
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und müssen die Vermittlungsgebühren voll versteuern

Die für die Vermittlung von Tieren von einem gemeinnützigen Tierschutzverein erhobenen Gebühren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 18.04.2011 (14 V 4072/10) der Umsatzsteuer unterworfen, und zwar dem vollen Regelsteuersatz mit 19 %... Mehr…lesen