Tierschutzverein / Pflegestellen benötigen keine Sachkunde §11 Abs.2.Nr.1 TierSchG

Tierschutzverein / Pflegestelle benötigt keinen Sachkundenachweis §11 Abs.2.Nr.1 TierSchG

Tierliebhaber die als Pflegestellen Hunde oder auch andere Tiere übernehmen, stellen sich häufig die Frage, ob sie nicht auch besondere Genehmigungen oder eine besondere Erlaubnis als Pflegestelle von der Behörde benötigen. Anwalt für Vereinsrecht / Tierschutzrecht Ackenheil

Sie suchen eine Kanzlei für Vereinsrecht in Bezug auf Tierschutzrecht? Einen Anwalt der sich für Ihre Tierschutzarbeit und Ihren Verein einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und den Gerichten vertritt?

Als Experte für Vereins-und Verbandsrecht & Tierschutzrecht steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Tierschutzvereinen und Zuchtvereine zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie individuell. Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Vereinsrecht / Tierschutzrecht Terminvereinbarung unter
Tel.: 06136 - 76 28 33

Anwalt für Vereinsrecht - Tierrechtsexperte Rechtsanwalt Ackenheil - Bundesweit

Bundesweite Rechtsberatung:
Tierschutzverein, Tierschutzgesetz , Stiftungen, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen , Anträge Gründung Tierschutzverein, Anträge Gründung Hundezuchtverein, Anträge zur Mitgliederversammlung, Teilnahme und beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten, z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine, Vertretung vor allen staatlichen Gerichten

Außergerichtliche Tätigkeiten:
Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Fertigung und Prüfung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
Fertigung von Anträgen und deren Begründung,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen

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