Jährlich hält der Verein eine Mitgliederversammlung ab. Termin und Ort waren nach einer früheren Satzungsvorschrift in der Vereinszeitschrift bekannt zugeben. Zu seiner Mitgliederversammlung am 3. Juni 2012 in Köln hatte der Verein in seinem E-Mail-Newsletter und mit einem „Infobrief“ der Deutschen Post eingeladen.
Auf der Mitgliederversammlung wurde unter anderem ein neuer Vorstand gewählt. Ein Mitglied aus Berlin machte hinterher geltend, die Wahlen und sämtliche anderen Beschlüsse der Versammlung seien unwirksam.
Mit Urteil vom 18. Dezember 2013 gab ihm das OLG Hamm recht. Bei seiner Einladung habe Slow Food Deutschland „eine zwingende Vorschrift der Vereinssatzung“ missachtet. Die vorgeschriebene Einladung in der Vereinszeitung sei möglicherweise teuer, letztlich aber nicht unmöglich gewesen.
Nach dem Hammer Urteil konnte die Einladung per Post die Vereinszeitung nicht ersetzen. Denn der Infobrief sei ohne Absender verschickt worden. Daher sei nicht auszuschließen, dass viele Mitglieder ihn für Werbung gehalten und ungelesen im Altpapier entsorgt haben.
Das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sei aber „ein existenzielles Mitgliedschaftsrecht“, betonte das OLG. Da insgesamt nur 175 der damals 11.000 Mitglieder an der Versammlung teilgenommen hätten, hätte schon eine vergleichsweise geringe Zahl weiterer Teilnehmer den Verlauf der Versammlung erheblich beeinflussen können. Daher begründe der Satzungsverstoß „im vorliegenden Fall die Unwirksamkeit der in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse“.
Bitte beachten sie, dass jedes Urteil eine Entscheidung im Einzelfall ist und eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollten Sie ein ähnliches Problem haben wie in einem der Urteile, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.
Anwalt für Vereinsrecht - Rechtsanwalt Ackenheil
bundesweite Rechtsberatung:
Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen
,Anträge zur Mitgliederversammlung, Teilnahme und beratende Tätigkeit bei
Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten,
z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine, Vertretung vor allen staatlichen Gerichten
Außergerichtliche Tätigkeiten:
Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Fertigung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
Fertigung von Anträgen und deren Begründung,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen
http://www.der-tieranwalt.de
http://www.tierrecht-anwalt.de
[email protected]
kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe : 06136 - 762833