Vereinsrecht: Mitgliederversammlungen dürfen im Chatroom stattfinden

Vereinsrecht: Mitgliederversammlungen dürfen im Chatroom stattfinden

Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit dem Beschluss vom 27.9.2011 (Az. I-27 W 106/11) über die Frage zu entscheiden, ob die Mitgliederversammlung eines Vereins auch online durchgeführt werden kann. Das Gericht bejahte im Ergebnis diese Möglichkeit…Anwalt für Vereinsrecht / Tierschutzrecht Ackenheil
Vereinsrecht: Mitgliederversammlungen dürfen im Chatroom stattfinden
Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 27.9.2011 (Az. I-27 W 106/11), ob die Mitgliederversammlung eines Vereins unbedingt persönlich anwesend (räumliche Zusammenkunft) oder auch online durchgeführt werden kann.
Der Verein als Antragsteller bietet bundesweit für seine Mitglieder Beratung- und Unterstützungsleistungen an. Im Rahmen einer Satzungsänderung wurde sodann die Möglichkeit geschaffen, dass Mitgliederversammlungen auch online durchgeführt werden können. Das Registergericht wies allerdings die Eintragung in das Handelsregister diesbezüglich zurück. Der Verein legte Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Hamm gab ihm recht. Dass die Satzung eine virtuelle Mitgliederversammlung im Onlineverfahren vorsehe, sei nicht zu beanstanden. Es folge aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist.
Eine räumliche Zusammenkunft sei nicht erforderlich. Die Versammlung fände in einem geschlossenen Chatroom statt, zu dem ausschließlich die Mitglieder des Vereins Zugang hätten. Der Eintritt in den Chatroom von vereinsfremden Personen sei dadurch ausgeschlossen, dass den Mitgliedern ihre Zugangsdaten kurzfristig vor der Versammlung im Chat per E-Mail mitgeteilt werden. Diese Eintrittsbeschränkung stelle insofern sicher, dass auch wirklich nur Vereinsmitglieder an der Versammlung teilnehmen.Das Gericht entschied somit , dass eine im Chatroom sozusagen Online durchgeführte Mitgliederversammlung rechtens ist.
Oberlandesgericht Hamm Az. I-27 W 106/11

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