Rechtsanwalt für Tierrecht | Vereinsrecht - RA Ackenheil
Tierrecht | Rechtsanwalt für Tierrecht | Vereinsrecht | Zuchtrecht
Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei | Tierrechtskanzlei bildet u.a. der Rechtsbereich
Vereinsrecht und
Verbandsrecht.
Rechtsanwalt Ackenheil berät Sie gerne in allen Fragen des
Vereins-und Verbandsrecht.
Das Vereinsrecht umfasst u.a.Satzungen, Vereinsordnungen, Verträgen ( Erstellung und Überprüfung )
Eintragungsverfahren beim Registergericht
rechtliche Beratung Vereinsorganen und einzelnen Mitgliedern ( Haftungsfragen etc.)
vereinsgerichtliche Verfahren (Ehrenrat, VDH usw.)
Vereinsrecht,
Satzungsrecht von Vereinen,
Vertretung vor Schiedsgerichten
gerichtliche Vertretung
Seminarveranstaltungen Vereine und deren Mitgliedern (Rechtsseminare)Zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.
Anwalt für Vereinsrecht - Rechtsanwalt Ackenheil
bundesweite Rechtsberatung Vereinsrecht / Verbandsrecht:
Vereinsrecht, Verbandsrecht, Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen
,Anträge zur Mitgliederversammlung, Teilnahme und beratende Tätigkeit bei
Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen, Vertretung vor Vereins- und Schiedsgerichten,
z.B. vor den Gerichten des Verbandes für das deutsche Hundewesen, VDH-Verbandsgericht, Vereinsgerichte der Zuchtvereine, Vertretung vor allen staatlichen Gerichten
Außergerichtliche Tätigkeiten Vereinsrecht / Verbandsrecht:
Beratungen und anwaltliche Vertretung in sämtlichen Fragen des Vereinsrechtes,
Fertigung von Satzungen, Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen,
Fertigung von Anträgen und deren Begründung,
beratende Tätigkeit bei Mitgliederversammlungen und Kommissionssitzungen
Mehr…lesenTags:Verein,Vereinssatzung,Anwalt für Vereinsrecht,Anwalt für Verbandsrecht,Ehrenrat,Vereins-und Verbandsrecht,Schiedsgericht,Mitgliederversammlung,VDH-Verbandsgericht,Vereinsgericht, Vereinsordnung,Registergericht