Tierarztrecht | Tierarzthaftung: Tierarzt schläferte Hund ohne die Erlaubnis der Besitzerin ein

Tierarztrecht | Tierarzthaftung: Tierarzt schläferte Hund ohne die Erlaubnis der Besitzerin ein

Im Frühjahr 2012 wollte die 43-jährige Besitzerin des Dobermann Rüden „Kronos“ (6Jahre) eine Zecke aus dessen Pfote entfernen. Dabei hatte sich der Hund derart erschrocken, dass er der Besitzerin eine leichte Bissverletzung am Kopf zufügte.
Der Vater der Besitzerin stellte aufgrund des Beissvorfall den Rüden beim Tierarzt vor und drängte den Tierarzt zur Einschläferung des Hundes. Der Tierarzt gab dem Drängen nach und schläferte den Hund ein. Die Tochter und eigentliche Besitzerin des Hundes hatte einer Tötung des Dobermann Rüden nie zugestimmt und verklagte den Tierarzt. Das Amtsgericht Bonn verurteilte den Tierarzt wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung zur Zahlung von 800 Euro Schadensersatz. Die Verurteilung wollte der Tiermediziner nicht akzeptieren und legte vor dem Landgericht Bonn Berufung ein. Seinen Angaben zum Sachverhalt zufolge behauptete der Vater, dass er der Besitzer des Rüden sei. Auch sei nachgefragt worden, ob die Entscheidung, Kronos einzuschläfern, in der Familie besprochen wurde. Dies habe der Rentner ebenfalls bejaht. Daraufhin hatte der Tierarzt es "schweren Herzens" gemacht.
Die Richter des Landgerichts Bonn hielten die Entscheidung des Amtsgerichts für rechtens. Nach ihrer Ansicht hätte gerade im Hinblick dessen, dass die Besitzerin mit dem Rüden in seiner Praxis schon vorstellig war, der Tierarzt sich belegen lassen müssen, wer der eigentliche Besitzer des Hundes ist. Zudem habe er keine weitere keine Abwägung vorgenommen, ob nicht ein Wesenstest, die Abgabe in ein Tierheim oder in die Hände eines fachkundigem Tiertrainer ausgereicht hätten. Der Tiermediziner nahm die Entscheidung des Gerichtes vorweg und zog die Berufung zurück.
(LG) Bonn AZ: 5 S40/13

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