TIERARZTHAFTUNG / BEHANDLUNGSFEHLER Schadenersatz bei groben Behandlungsfehler Tierarzt muss beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich war

TIERARZTHAFTUNG / BEHANDLUNGSFEHLER Schadenersatz vom Tierarzt bei groben Behandlungsfehler Tierarzt muss beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich war

Eine Pferdebesitzerin aus Bramsche hat für eine Klärung in der Rechtsprechung der Arzthaftung gesorgt. Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: VI ZR 247/15) entschieden, dass der Tierarzt nach einem groben Behandlungsfehler nun in der Beweispflicht ist. Was bereits seit längerer Zeit in der Humanmedizin die Regel ist gilt nun auch für Tierärzte Mehr…lesen