Tierarztrecht / Zurückbehaltungsrecht am Hund / Tier bei offener Tierarztrechnung

Tierarztrecht / Zurückbehaltungsrecht am Hund / Tier bei offener Tierarztrechnung
Eine dargelegte tiefe Verbundenheit zum Tier ist ausschlaggebend

Der Kläger war nach einer tierärztlichen Behandlung seines Hundes nicht imstande, im Wege der angebotenen Zahlungsarten die Behandlungskosten zu zahlen. Daraufhin gab der Tierarzt das Tier nicht heraus. Der Kläger erwirkte eine einstweilige Verfügung, gegen die der Beklagte Widerspruch erhob. Das Amtsgericht Alzey (22 C 217/01) entschied zugunsten des Hundehalters.Das Landgericht Mainz entschied zugunsten des Tierarztes und gestand ihm ein Zurückbehaltungsrecht an dem Hund wegen einer unbezahlten Tierarztrechnung gegenüber dem Hundehalter zu.... Mehr…lesen