Tierarztrecht: Haftung | Pferd tritt Tierarzt bei der Untersuchung

Tierarztrecht / Tierhalterhaftung : Pferd tritt Tierarzt - Halter haftet
Der Kläger, ein Tierarzt, verlangt von der Beklagten als Halterin eines Pferdes Ersatz materiellen und immateriellen Schadens, weil er bei der Behandlung des Pferdes verletzt wurde.

Die Beklagte hatte ihr Pferd, einen 700 kg wiegenden zehnjährigen Araber, auf dem Hof des Zeugen B. abgestellt. Am 23. Oktober 2006 versuchte der Kläger mit der linken Hand eine rektale Fiebermessung. Dabei wurde er von dem Pferd gegen den rechten Daumen getreten und erlitt dadurch einen Trümmerbruch. Die Klage richtet sich vor allem auf den Ersatz des behaupteten Verdienstausfallschadens.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da das Schadensereignis bereits nicht vom Schutzbereich des § 833 BGB umfasst sei. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seinen Klageantrag weiter...
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