Tierarzt in der Haftung beim Pferdekauf | Tierarztrecht | Tierarzthaftung

Tierarzt in der Haftung beim Pferdekauf | Tierarztrecht | Tierarzthaftung:
Zwei Senate des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm sind sich uneinig über die Haftung eines Tierarztes bei Fehlern in einer sogenannten Ankaufsuntersuchung. Ein mit dem Verkäufer vereinbarter Haftungsausschluss greift nicht gegenüber dem Käufer, wie der 21. Zivilsenat des OLG Hamm mit einem am Freitag, 4. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 21 U 143/12). Er widersprach damit dem 12. Zivilsenat desselben Gerichts.In dem neuen Fall hatte eine Frau eine laut Pferdepass vier Jahre alte Schimmelstute zum Preis von 2.700 Euro gekauft. Die mit der Ankaufsuntersuchung beauftragte Tierarztpraxis hatte allerdings nicht darauf hingewiesen, dass das Pferd noch ein vollständiges Milchgebiss hatte und daher vermutlich erst zweieinhalb Jahre alt war.Die Käuferin verlangte Schadenersatz von der Tierarztpraxis. Denn die junge Stute sei als Reitpferd noch nicht geeignet. Demgegenüber berief sich die Tierarztpraxis auf einen mit dem Verkäufer vereinbarten Haftungsausschluss. Der 21. Zivilsenat des OLG sprach der Käuferin Schadenersatz zu. Die Ankaufsuntersuchung diene dem Schutz der Käufer. Tierarzt und Verkäufer könnten die Haftung gegenüber dem Käufer daher nicht wirksam ausschließen.Demgegenüber hatte der 12. Zivilsenat des OLG Hamm ein einem Urteil vom 29. Mai 2013 den Haftungsausschluss für wirksam gehalten. Statt gegen die Tierärzte könnten Käufer ihre Haftungsansprüche auch gegen den Händler geltend machen (Az.: 12 U 178/12).
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar und kann zwar richtungsweisend sein aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Anwalt für Pferderecht / Pferdekauf - Pferderechtsanwalt Ackenheil

Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team berät Sie gerne im Bereich des Pferderechts / Tierarzthaftung in allen Rechtsstreitigkeiten, außergerichtlich, gerichtlich und vor Behörden in der gesamten Bundesrepublik.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Pferdetrainern und Beratern.

Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Ersteinschätzung in Pferderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Pferderecht / Tierarzthaftung Anwalt Kontaktformular
Als Kanzlei und Experten für Tierarzthaftung sind wir für SIE und Ihr PFERD - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! Spezialist Tierarzthaftung & Pferderecht ACKENHEIL

Sie suchen Urteile zum Pferderecht? Über 400 Urteile Pferdekaufrecht, Pferdehalterhaftung u.v.m https://www.pferdeanwalt-pferderecht.de


Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei
Bundesweite Rechtsberatung: Tierarztrecht, Tierarzthaftung , Haftung, Pferderecht, Pferdekauf, Ankaufsuntersuchung,...
kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe : 06136 - 762833
[email protected]
http://www.tierrecht-anwalt.de
http://www.der-tieranwalt.de