28/05/14 16:26 Abgelegt in:
Pferd |Haftung |WeideunfallPFERDERECHT | Weideunfall Haftung Pferdepension: Pferd verletzt StuteEin durch einen „hengstischen“ Ausbruch eines
Wallachs entstandenen Schaden (
WEIDEUNFALL) an einem anderen
Pferd (hier: Stute) kann der Tierhüter des Tieres (
Pferdepension) von der Halterin des Pferdes nicht ersetzt verlangen.
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