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Kampfhund oder Kampfschmuser?

Kampfhund oder Kampfschmuser?
Kampfhund oder Kuscheltier?-Pressebericht
Illingen (rkü). Nicht jeder Hund, der zu einer als gefährlich eingestuften Rasse gehört, ist auch wirklich gefährlich. Darum wünscht sich Nadine Wimmer aus Illingen eine Einzelbetrachtung, wenn es darum geht, welche Auflagen der Halter erfüllen muss – und wie viel Hundesteuer er zu bezahlen hat. „Kein Hund ist von Geburt an aggressiv“, betont Nadine Wimmer, die seit drei Jahren in Illingen wohnt. „Darum sollte man immer den Einzelfall betrachten und nicht grundsätzlich gegen alle Hunde sein, die in der Kampfhundverordnung aufgeführt sind.“ Sie selbst ist Halterin eines American Staffordshire Terriers. Der vier Jahre alte Rüde fällt unter Paragraf eins der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. „Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale vermutet“, heißt es in dieser Verordnung. An gleicher Stelle steht aber auch, dass diese Vermutung nur gilt, „solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.“ Genau diesen Nachweis hat Wimmer für ihren Hund namens Digger gebracht. „Er hat den Wesenstest bestanden“, berichtet die 30-Jährige. „Und er verträgt sich mit Rüden und Hündinnen genauso wie mit kleinen Kindern. Außerdem wedelt er immer, wenn jemand an den Gartenzaun kommt und hofft, dass er gestreichelt wird.“ Digger ist ohnehin geschwächt. Wimmer: „Ich habe ihn aus dem Pforzheimer Tierheim. Er war schwer krank und musste unbedingt aus dem Stress raus.“ Wegen eines Herzfehlers wurde der Hund operiert und lebt jetzt bei Familie Wimmer. „Er duscht gerne, schläft in meinem Bett, hört einwandfrei auf Kommandos und gibt Pfötchen“, zählt die Halterin auf. Doch für die Gemeindeverwaltung gilt Digger als Kampfhund. Heidi Schmid, Leiterin des Illinger Ordnungsamts, sieht nur wenig Handlungsspielraum. „Weil der Hund von Frau Wimmer den Wesenstest bestanden hat, darf er ohne Maulkorb unterwegs sein, aber er muss an der Leine sein.“ Weiter erklärt Schmid: „Der Gemeinderat hat bewusst die Hundesteuer für Kampfhunde auf 540 Euro pro Jahr festgelegt.“ Für andere Hunde gilt ein Steuersatz von 54 Euro. Julie Bordere vom Pforzheimer Tierheim sagt zu der Problematik: „Glücklicherweise gibt es viele Behörden, die erkannt haben, dass für den Schutz der Bevölkerung, keine Hunderassen ausgerottet werden müssen, sondern unzuverlässigen Haltern das Halten der betroffenen Rassen dauerhaft untersagt wird.“ In Vaihingen liegt der Steuersatz für Kampfhunde mit 650 Euro pro Jahr noch höher als in Illingen. Allerdings gilt unterm Kaltenstein, dass für Hunde nur der normale Steuersatz (in Vaihingen 100 Euro) fällig wird, wenn sie zwar zu den als gefährlich eingestuften Rassen zählen, aber den Wesenstest bestanden haben. Eine solche Regelung würde sich Wimmer auch in Illingen wünschen. „Es geht mir nicht um die 540 Euro, die sind längst abgebucht.“ Aber eine differenzierte Beurteilung wäre für sie ein Zeichen dafür, dass man Hunde nicht wegen ihrer Rasse grundsätzlich als gefährlich einstuft, sondern sich bei den Behörden auf das einzelne Tier als Individuum einlässt.
Quelle: http://www.vkz.de/de/heute/redaktion/archiv/lokal/mai-2013/11/kampfhund-oder-kuscheltier/
Vaihinger Kreiszeitung v. 18.05.2013 , Redaktion Online
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