Leinenpflicht | freilaufende Hunde im Wald verboten

Leinenpflicht | freilaufende Hunde im Wald verboten
Leinenpflicht im Wald. Hunde müssen in vielen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. Gerade im Frühjahr dürfen Hundehalter ihre Hunde im Wald nicht von der Leine lassen. Aber darf eine Kommune aus das ganze Jahr hinweg den Hundehaltern das Ablehnen ihrer Hunde im Wald verbieten? Eine Kommune darf Hundehaltern vorschreiben, dass sie in einem Waldgebiet ganzjährig ihre Hunde an der Leine führen müssen. Für eine Anleinpflicht bzw die LEINENPFLICHT reicht die abstrakte Gefahr durch das „unberechenbare Verhalten frei umherlaufender Hunde“ aus…
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Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit

Hundehaltung: Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit
Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein....weiterlesen ...