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Vom Hund umgeworfen | Hundehalter haftet für den Schaden

Stürmen mehrere Hunde auf einen Menschen zu und kommt dieser zu Fall, haften ihm die Hundehalter auf Schadensersatz; dabei ist es egal, welcher der Hunde den Menschen konkret angestoßen hat und ob er überhaupt angestoßen wurde oder bei einer Ausweichbewegung gestürzt ist. Mit dieser Begründung änderte der 11. Zivilsenat des OLG Oldenburg ein Urteil des Landgerichts Osnabrück und gab der Schadensersatzklage einer Hundehalterin teilweise statt, die Schmerzensgeld und Schadensersatz von einem anderen Hundehalter verlangt hatte. Die Hunde der beiden Spaziergänger hatten im Wald miteinander gespielt; dabei war die Klägerin aus ungeklärter Ursache gestürzt, nachdem die Hunde auf sie zugelaufen waren.weiterlesen ...

KEINE ERHÖHTE HUNDESTEUER | Bullmastiff und Bordeauxdogge nicht aufgrund der Rasse "gefährlich"


Für Hunde, die als abstrakt gefährlich gelten, können in Schleswig Holstein die Gemeinden höhere Steuern verlangen. Dagegen haben zwei Hundebesitzer geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Schleswig Recht bekommen. In den Verfahren ging es um einen Bullmastiff und eine Bordeauxdogge…weiterlesen ...