Tierschutz | Tötung männlicher Legehuhn-Küken nicht strafbar

Tierschutz | Tötung männlicher Küken nicht strafbar
OLG Hamm lehnt Strafverfahren gegen Kükenbrüterei ab
Das Töten männlicher Küken von Legehühnerrassen ist bislang nicht strafbar. Solange der Gesetzgeber nicht einschreite, mache eine möglicherweise geänderte ethische Auffassung in der Bevölkerung ein bislang gebilligtes Verhalten nicht zur Straftat, befand das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 11. Mai 2016, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 4 Ws 113/16). Es lehnte damit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei ab.
In der Brüterei in Senden werden männliche Eintagsküken getötet. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier „ohne vernünftigen Grund“ zu töten. Die Staatsanwaltschaft Münster sah dies hier erfüllt und erhob Anklage. Das Landgericht Münster lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Züchter aber ab.
Zu Recht, wie nun das OLG Hamm bestätigte. Bei der Auslegung des Tierschutzgesetzes sei zu berücksichtigen, dass die EU detaillierte Regelungen über das Töten männlicher Eintagsküken getroffen hat. Dies setze „denknotwendig“ voraus, dass das Töten der Küken bestimmter Legerassen grundsätzlich zulässig ist. Gleiches gelte für Bestrebungen in Deutschland, das Tierschutzgesetz zu verschärfen. Auch dies wäre unnötig, wenn das Töten der Küken schon jetzt strafbar wäre. Nach den bisherigen Gesetzesunterlagen solle es vielmehr erst „künftig“ verboten sein, ein Tier allein zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu töten. Zur Begründung verweise der Gesetzgeber auf geänderte ethische Einstellungen der Bevölkerung.
Eine solche Einstellungsänderung könne aber nicht automatisch dazu führen, „dass die jahrelang angewandte und aus Sicht der Behörden stets geduldete Praxis des Tötens von männlichen Eintagsküken zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile nunmehr ohne ein gesetzgeberisches Tätigwerden strafbar sein soll“, argumentierte das OLG in seinem bereits rechtskräftigen Beschluss. Das Grundgesetz lasse eine Strafbarkeit nur zu, wenn diese vorab gesetzlich bestimmt worden ist.

Tieranwalt Ackenheil
Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht
bundesweite Rechtsberatung: Tierrecht, Pferderecht, Hunderecht, Zuchtrecht, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Tierarztrecht, Tierschutz, Recht rund um das Tier ...

http://www.tierrecht-anwalt.de/
http://www.der-tieranwalt.de